Für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens ist im Steuerrecht grundsätzlich eine lineare Abschreibung, d.h. gleichmäßig verteilt über die betriebsgewöhnliche Nutzung, vorgeschrieben.
Steuerberaterin Melanie Gurath von Treukontax Bischofswerda berichtet, dass die Möglichkeit einer degressiven Abschreibung, die aufgrund der Coronakrise befristet eingeführt worden war, durch das Wachstumschancengesetz erneut in das Einkommensteuergesetz aufgenommen worden ist. Sie präzisiert: „Allerdings…
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