Land- und Forstwirtschaft
Besondere Vorschriften für Ackerbau, Tierzucht, Vermarktung, Dienstleistungen, Forstbetriebe, Sonderkulturen!
Die Besteuerung von landwirtschaftlichen Betrieben unterscheidet sich in vielerlei Vorgaben von gewerblichen.
Wir kennen Ihre Branche genau und verfügen über das spezielle steuerliche Know-how, um Sie qualifiziert zu beraten. So berücksichtigen wir neben der besonderen Gewinnermittlung auch die umsatzsteuerlichen Regelungen sowie erbschaftsteuerliche Begünstigungen.
Um steueroptimierte Lösungen zu erzielen beziehungsweise die ungewollte Aufdeckung von stillen Reserven zu vermeiden, bietet es sich vielleicht an, einige Tätigkeiten oder Vermögensteile auf andere Rechtsträger auszulagern. Die Umstrukturierung von gewerblichen Aktivitäten im vor- und nachgelagerten Bereich zur Landwirtschaft gewinnt stetig an Bedeutung – und die landwirtschaftlichen Betriebe erschließen sich durch ihre wirtschaftliche Betätigung zunehmend neue Märkte und Einkunftsquellen. Neben regenerativen Energien werden verstärkt Dienstleistungen und Handelstätigkeiten zur Optimierung der Wertschöpfung angeboten.
Eine solide und umfassende steuerliche Beratung erfordert eine gezielte Anwendung der steuerlichen Vorschriften und eine tätigkeitbezogene Analyse der wirtschaftlichen Vorgänge. Folgende Beratungsschwerpunkte bieten wir Ihnen an:
- Hofübergabe und Betriebsaufgabe
- Gesellschaftsgründung, Kooperationen
- Betriebsteilung und Erbauseinandersetzung
- regenerative Energien (PV-Anlagen, Biogas, Wind)
- gewerblicher Grundstückshandel
- Direktvermarktung, Dienstleistungen, Hofläden
- Forstbesteuerung und Sonderkulturen
- Rücklagen und Sonderabschreibungen
"Die qualifizierte Beratung unserer landwirtschaftlichen Mandantschaft erfordert umfassende Branchenkenntnisse und steuerliches Spezialwissen."
Thomas Kölbl, Steuerberater
Treukontax Landshut
Bei der landwirtschaftlichen Besteuerung gibt es zahlreiche Sonderregelungen zu beachten. Lassen Sie sich beraten.
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