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Erneuerbare Energien
Nicht nur ökologische Vorteile, sondern auch wirtschaftlich sehr sinnvoll
Biogas-, Windenergie- oder Photovoltaikanlagen haben ganz eigene Ausgestaltungsmöglichkeiten und Besonderheiten.
Befinden sich auf Ihrem Grund Windkraftanlagen von Fremdunternehmen, die Sie dafür bezahlen? Das ist häufig der Fall. Seltener errichten Landwirt:innen selber die Windkraftanlage, um den erzeugten Strom ins Netz einzuspeisen.

Der erzeugte Strom kann ins Netz eingespeist, für private oder betriebliche Zwecke verwendet werden.
Bei Photovoltaikanlagen sind verschiedene Formen möglich. Entweder Anlagen auf dem Dach eines eigenen Wohn- oder Wirtschaftsgebäudes oder auf einem gemieteten Dach oder auch auf Freiflächenanlagen. Dachanlagen auf dem eigenen Wohnhaus werden meist in Form von Einzelunternehmen bzw. Ehegatten-GbRs betrieben. Bei größeren Anlagen kommen alle Rechtsformen vor.
In einer Biogasanlage kann über Kraft-Wärme-Kopplung Strom und Wärme erzeugt werden.

Steuerliche Fallstricke
Um steuerliche Überraschungen zu vermeiden, sollten Sie bereits vor Errichtung der gewünschten Anlage die Weichen stellen. Die Gestaltung im Nachhinein zu ändern, wäre kostenintensiv, zeitaufwendig und vielleicht sogar unmöglich. Möchten Sie Strom oder Wärme für rein betriebliche Zwecke oder auch privat nutzen? Bei Ihrer Einkommensteuer sind Fragen zu Vorsteuerabzug und privatem Verbrauch zu berücksichtigen. Auch wenn Sie sich Stromspeicher anschaffen oder Dächer zum Aufbau einer Photovoltaikanlage saniert werden müssen, kann sich das steuerlich auswirken. Der Finanzverwaltung zufolge stellt die Installation einer Photovoltaikanlage eine Bauleistung dar.

"Mit der Errichtung und dem laufenden Betrieb von Anlagen zur regenerativen Energieerzeugung sind komplexe steuerliche Fragestellungen verbunden."
VOLKER HAAG, STEUERBERATER
TREUKONTAX NEUSTADT

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