Wer sein Eigenheim energetisch saniert, kann von Steuerermäßigungen profitieren. Die Steuerermäßigung beträgt bis zu 20 Prozent der Aufwendungen, verteilt auf drei Jahre. Voraussetzung ist, dass die Steuerpflichtigen das Gebäude zu eigenen Wohnzwecken nutzen. Außerdem muss das ausführende Fachunternehmen die energetischen Maßnahmen bescheinigen. Ein entsprechendes Muster für eine solche Bescheinigung hat das Bundesfinanzministerium auf seiner Internetseite veröffentlicht.