Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) vereint die Unfall-, Kranken-, Pflegeversicherung und Alterssicherung für Landwirtschaft, Forstwirtschaft und Gartenbau. Die Rechengrößen und Beitragssätze werden – wie auch in der gesetzlichen Sozialversicherung – jährlich angepasst. „Dabei richten sich die Sätze für Kranken- und Altersversicherung allerdings nicht nach der Lohn- und Gehaltsentwicklung. Sondern nach Faktoren wie Art und Größe des Betriebs, Anzahl der Mitarbeitenden und Art der Tätigkeit“, erläutert Margot Witt, Steuerberaterin bei Treukontax in Schwabach. Die Beiträge werden nach einer Beitragstabelle mit 20 Beitragsklassen berechnet.
Was gilt in der Landwirtschaftliche Alterskasse (LAK)?
Die LAK ist eine berufsständische, gesetzliche Alterssicherung für alle landwirtschaftlichen Unternehmerinnen und Unternehmer sowie deren Ehegatten und mitarbeitende Familienangehörige. „Ausschlaggebend für die Versicherungspflicht in der Alterssicherung der Landwirtinnen und Landwirte ist die Größe des Unternehmens“, erläutert Steuerberaterin Witt. In der LAK steigen die Beiträge um 8,1 Prozent.
Was gilt für die Landwirtschaftliche Krankenversicherung (LKK)?
„Landwirtschaftliche Unternehmer und ihre Familienangehörigen sind – anders als andere Selbstständige – grundsätzlich auch in der landwirtschaftlichen Krankenversicherung pflichtversichert“, erklärt Treukontax-Steuerberaterin . Für das Jahr 2024 werden nach Angaben der SVLFG auch die Beiträge für die LKK um 8,1 Prozent erhöht.
Welche neuen Beitragssätze gelten jetzt?
Die neuen Beitragssätze sind wie folgt:
• Für Betriebe mit einem Flächenwert von bis zu 100 Hektar: 0,6 Prozent des Flächenwerts
• Für Betriebe mit einem Flächenwert von mehr als 100 Hektar und bis zu 500 Hektar: 0,7 Prozent des Flächenwerts
• Für Betriebe mit einem Flächenwert von mehr als 500 Hektar und bis zu 1.000 Hektar: 0,8 Prozent des Flächenwerts
• Für Betriebe mit einem Flächenwert von mehr als 1.000 Hektar: 0,9 Prozent des Flächenwerts