@ iStock - AndreyPopov
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Sozialversicherung: Womit Sie 2024 rechnen müssen

Für 2024 gelten neue Rechengrößen und Beitragssätze in der Sozialversicherung. Das hat Auswirkungen auf die Abgaben, die in die Kranken-, Renten- und Pflegeversicherung zu zahlen sind. Was jetzt teurer wird, erläutert die Treukontax-Expertin Dr. Kerstin Arnold.

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales veröffentlicht in regelmäßigen Abständen die sogenannte Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung. Damit werden die Rechengrößen und Beitragssätze in der Sozialversicherung angepasst. Diese Rechengrößen legen fest, bis zu welchem Bruttolohn Arbeitnehmende Sozialversicherungsbeiträge zahlen müssen. Maßgeblich für die Neuberechnungen, die jetzt gelten, ist die Lohn- und Gehaltsentwicklung des Jahres 2022.

Was gilt in der Krankenversicherung?
In der gesetzlichen Krankenversicherung steigt die Beitragsbemessungsgrenze bundesweit einheitlich auf jährlich 62.100 Euro beziehungsweise 5.175 Euro im Monat (2023: 59.850 Euro oder 4.987,50 Euro im Monat).
Die Versicherungspflichtgrenze beläuft sich auf jährlich 69.300 Euro beziehungsweise monatlich 5.775 Euro (2023: 66.600 Euro oder 5.550 Euro im Monat). „Wer mit seinem Einkommen über dieser Grenze liegt, kann sich bei einer privaten Krankenversicherung versichern“, erläutert Frau Dr. Kerstin Arnold, Steuerberaterin bei Treukontax. Der Beitragssatz in der Krankenversicherung bleibt unverändert bei 14,6 Prozent. Hinzu kommt der individuelle Zusatzbeitrag.

Was gilt für die Rentenversicherung?
„Wegen des unterschiedlichen Lohnniveaus in den verschiedenen Bundesländern unterscheiden sich die Grenzen in der allgemeinen Rentenversicherung je nach Wohnort“, erklärt Frau Arnold. Die Beitragsbemessungsgrenze in den neuen Bundesländern steigt auf 7.450 Euro im Monat (2023: 7.100 Euro/Monat), in den alten Bundesländern auf 7.550 Euro im Monat (2023: 7.300 Euro/Monat). In der knappschaftlichen Rentenversicherung erhöht sich diese Einkommensgrenze in den neuen Ländern auf 9.200 Euro im Monat (2023: 8.750 Euro/Monat). In den alten Ländern liegt sie bei 9.300 Euro im Monat (2023: 8.950 Euro).
Beitragssatz in der allgemeinen Rentenversicherung beträgt weiterhin 18,6 Prozent und 24,7 Prozent in der knappschaftlichen Rentenversicherung.

Was gilt ab 2024 bei der Pflegeversicherung?
Die Beitragssätze in der Pflegeversicherung unterscheiden sich seit dem vergangenen Jahr danach, wie viele Kinder unter 25 Jahren die Versicherten haben. „Damit entlastet der Staat Eltern mit mehreren Kindern in der Zeit der aktiven Kindererziehung“, erläutert Treukontax-Steuerberater Torsten Plöttner. Der Beitragssatz für Kinderlose über 23 Jahren beträgt 4,0 Prozent für die Pflegeversicherung. Für Versicherte mit einem Kind liegt der Satz bei 3,4 Prozent. Ab zwei Kindern unter 25 Jahren wird der Beitrag je Kind um weitere 0,25 Beitragssatzpunkte abgesenkt. Der niedrigste mögliche Beitrag bei fünf Kindern (und mehr) ist 2,4 Prozent.

Der Beitragssatz in der Arbeitslosenversicherung bleibt unverändert bei 2,6 Prozent.

 

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