In aller Kürze: Wachstumschancengesetz verabschiedet

Nachdem der Bundesrat dem Wachstumschancengesetz zugestimmt hat, ist das Gesetz am 28.3.2024 in Kraft getreten und damit rechtswirksam. Vorausgegangen waren monatelange Verhandlungen und Änderungen. Schließlich wurde der Kompromissvorschlag des Vermittlungsausschusses angenommen – obwohl die Abschaffung der Agrardiesel-Subventionen nicht rückgängig gemacht worden ist.


Allerdings hat die Bundesregierung nun ankündigt, die Landwirtschaft auf anderem Weg zu entlasten. Details zu entsprechenden Gesetzesänderungen sind im Gespräch, z. B. die Möglichkeit zur Bildung einer Risiko-Ausgleichrücklage. Auch eine Minderung des pauschalen Steuersatzes von 9,0 % auf 8,4 % wurde nicht beschlossen. Es bleibt vorerst bei 9,0 %, jedoch ist nicht auszuschließen, dass es noch zu weiteren Änderungen im Verlauf des Jahres kommen kann. Über weitere Details des Wachstumschancengesetzes informieren wir demnächst hier.

 

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