Die Finanzierung der eigenen Berufsausbildung kann man steuermindernd geltend machen.
Kosten für Fort- oder Weiterbildungen im bereits ausgeübten Beruf lassen sich als Werbungskosten absetzen. Dazu zählen Kurs- und Prüfungsgebühren sowie Arbeitsmittel, aber auch Reisekosten, Übernachtungskosten und Verpflegungsmehraufwendungen bei auswärtigen, mehrtägigen Kursen. Als berufliche Fort- oder Weiterbildung zählen alle Bildungsmaßnahmen, die Arbeitnehmende nach abgeschlossener Ausbildung in Anspruch nehmen, also etwa Lehrgänge, Seminare, Abendkurse und Umschulungen. Voraussetzung für die Absetzbarkeit ist, dass die Fortbildung dem Beruf dient.
Kosten für eine erste Berufsausbildung sind allerdings grundsätzlich nur als Sonderausgaben absetzbar – dies aber in jedem Jahr der Ausbildung. Für das Jahr 2024 können bis zu 6.000 Euro als Sonderausgaben geltend gemacht werden.