Der Entwurf des Wachstumschancengesetzes sieht eine Anpassung des Durchschnittssatzes vor. Der pauschale Steuersatz demnach ab dem 1.1.2024 von 9,0 auf 8,4 Prozent sinken. Wann das Wachstumschancengesetz verabschiedet wird und ab wann der neue Steuersatz tatsächlich in Kraft treten soll, ist derzeit noch nicht absehbar.
Der Durchschnittssatz wird anhand statistischer Daten erhoben und ermittelt sich aus dem Verhältnis der Summe der Vorsteuern zu der Summe der Umsätze aller pauschal versteuernden Betriebe über einem Zeitraum von drei Jahren. Das Bundesministerium der Finanzen überprüft jährlich die Höhe dieses Durchschnittssatzes und passt sie entsprechend an. Der pauschale Steuersatz von 5,5 Prozent für Lieferungen von forstwirtschaftlichen Erzeugnissen (ohne Sägewerkserzeugnisse) ist von der jährlichen Überprüfung ausgenommen.


