Bereits seit dem vergangenen Jahr müssen elektronische Aufzeichnungssysteme mit Kassenfunktion mit einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung ausgestattet sein (zTSE). Taxiunternehmen waren bislang von dieser Regelung nicht betroffen. Das hat sich seit dem 1.1.2024 geändert: Die Pflicht gilt nun auch für EU-Taxameter und Wegstreckenzähler.
Allerdings gibt es eine Schonfrist, wie das Bundesfinanzministerium im Oktober vergangenen Jahres mitgeteilt hat: Die Finanzämter werden eingesetzte EU-Taxameter und Wegstreckenzähler ohne zTSE bis Ende des Jahres 2025 nicht beanstanden. Taxiunternehmen, die noch nicht aufgerüstet haben, müssen bis dahin auch weder die digitale Schnittstelle der Finanzverwaltung für EU-Taxameter und Wegstreckenzähler (DSFinV-TW) nutzen noch der Meldeverpflichtung für die Inanspruchnahme der Übergangsregelung nachkommen. Die Belegausgabepflicht jedoch bleibt ausdrücklich bestehen.