Die rechtliche Grundlage für alle Fragen rund um Einkommensteuer und Einkünfte aus dem Ausland bildet § 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG). Dieser Paragraf gilt als zentrale Norm für die Steuerpflicht natürlicher Personen in Deutschland. „Je nachdem, ob die Person im Inland einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat oder nicht, wird zwischen unbeschränkter und beschränkter Einkommensteuerpflicht unterschieden“ erklärt Martin Schmid, Steuerberater bei Treukontax in Abensberg. Zudem gibt es Spezialregelungen für bestimmte Personengruppen.
Wer ist in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig?
Wer in Deutschland wohnt oder sich dort gewöhnlich aufhält, ist hier auch unbeschränkt steuerpflichtig. Dieser Grundsatz nennt sich auch „Welteinkommens-Prinzip“. „Das bedeutet, dass das gesamte Einkommen aus dem In- und Ausland in Deutschland versteuert werden muss“, erläutert Steuerberater Martin Schmid.
So muss beispielsweise folgenden Einkünften mit Auslandsbezug für die Einkommensteuererklärung Beachtung geschenkt werden:
• Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung von ausländischen Immobilien
• Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften mit ausländischem unbeweglichem Vermögen
• Gehalt bei einer Beschäftigung im Ausland
• Dividenden aus Aktien von Firmen aus dem Ausland
• Erträge aus Guthaben/Einlagen bei ausländischen Finanzinstituten
• Erträge aus ausländischen Investmentfonds oder Anleihen
Damit Einkünfte nicht in mehreren Ländern besteuert werden, existieren weitere Vorschriften, allen voran zahlreiche Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und anderen Staaten. Darüber hinaus gibt es diverse Regelungen, die nur für die Einkünfte aus anderen EU-Staaten gelten.
Auch wenn es teilweise aufwendig ist, die Höhe der ausländischen Einkünfte zu berechnen, sind diese Angaben wichtig. Ansonsten droht das Risiko der Steuerhinterziehung. „Wir empfehlen daher, die betreffenden Unterlagen besonders sorgfältig zu prüfen und vollständig aufzubewahren. Denn die nachträgliche Datenbeschaffung gestaltet sich mitunter sehr schwierig“, mahnt Treukontax- Steuerberater Martin Schmid.
Für wen gilt die beschränkte Steuerpflicht?
Personen, die nicht in Deutschland wohnen oder sich hier gewöhnlich aufhalten, sind in Deutschland nur beschränkt steuerpflichtig. „Sie müssen lediglich ihre Einkünfte aus deutschen Quellen in einer Steuererklärung angeben“, erklärt Steuerberater Martin Schmid.