Grundsteuer – Verlängerung der Abgabefrist für Grundsteuererklärung bundesweit um einmalig 3 Monate bis 31. Januar 2023

Die Finanzminister der Länder haben in der Finanzministerkonferenz am Donnerstag, den 13.10.2022, entschieden, dass die Abgabefrist für die Grundsteuer-Feststellungserklärung bundesweit einmalig von Ende Oktober um 3 Monate bis 31. Januar 2023 verlängert wird. Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) und das Finanzministerium in Bayern bestätigten den Beschluss der Länder-Finanzminister.

Da bis einschließlich 12. Oktober 2022 nicht mal 33 % der Haus- und Wohnungsbesitzer bundesweit Ihre Grundsteuererklärungen online abgegeben hatten, hatte sich Finanzminister Christian Lindner (FDP) im Vorfeld für eine Verlängerung der Abgabefrist stark gemacht. Er hatte angekündigt, das Gespräch mit den Ländern zu suchen, um die Abgabefrist um mehrere Monate zu verlängern. Die Entscheidung lag bei den Ländern. 

Bundesfinanzminister Lindner (FDP) begrüßte nun die Entscheidung der Finanzminister der Länder zur Fristverlängerung um einmalig bundesweit 3 Monate. Am Rande der Tagung des Internationalen Währungsfonds in Washington sagte er: "Gegenwärtig gibt es andere Sorgen und Aufgaben, um die wir uns mit Priorität kümmern müssen."  

Auch Bayerns Finanz- und Heimatminister Albert Füracker (CSU) begrüßte den Beschluss der Länder-Finanzminister am Donnerstag und erklärte, mit der Verlängerung der Abgabefrist bei der Grundsteuererklärung um drei Monate würden die Bürger, die Wirtschaft sowie die Steuerberater deutlich entlastet. „Die Bayerische Steuerverwaltung unterstützt natürlich weiterhin mit ihrem umfangreichen Serviceangebot bei der Abgabe der Grundsteuererklärung, nutzen Sie dieses auch künftig gerne!“, so Füracker weiter. 

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