Gastronomie und Fremdenverkehr


In der Gastronomie ist gut geplant halb gewonnen

Sie möchten in die Gastronomie einsteigen?

In der Regel werden Gaststättenbetriebe als Einzelunternehmen geführt. Immer häufiger treten jedoch Kapitalgesellschaften wie die GmbH oder Personengesellschaften wie die GbR, OHG und die KG in Erscheinung. Oftmals werden dabei haftungsbeschränkende Gesellschaftsformen gewählt. Vielleicht interessieren Sie sich auch für die Systemgastronomie, in der es verschiedene Franchise-Modelle gibt. Darunter versteht man ein Filialnetzwerk selbstständiger Unternehmen, die mit demselben Geschäftsmodell und unter derselben Marke einheitlich auftreten. Die Franchiseunternehmen zahlen eine festgelegte Gebühr an die Franchisegeber, also an denjenigen, die das Geschäftsmodell zur Verfügung stellen.

Leider wird der Druck in der Gastronomie immer größer: Es herrscht ein harter Verdrängungswettbewerb, da die Speiseangebote des Lebensmitteleinzelhandels sowie Tankstellen mit dem klassischen Gaststättengewerbe konkurrieren. Unter den Begriff „Gastgewerbe” fallen alle gastgewerblichen Betriebsformen (Bewirtung, Beherbergung und Unterhaltung). Die Gastronomie im Sinne der „Gaststätte” umfasst nach § 1 Gaststättengesetz (GastG) die „Schankwirtschaft” (Getränke werden zum Verzehr an Ort und Stelle ausgeschenkt) und die „Speisewirtschaft” (zubereitete Speisen werden zum Verzehr an Ort und Stelle angeboten). Die Hauptleistung der Gaststätte ist die Verpflegung und Bewirtung der Gäste.

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Speziell inhabergeführte Betriebe mit Familienarbeitskräften verzichten oftmals auf eine detaillierte Dokumentation, da man sich ja „gegenseitig vertraut“. Bei steuerlichen Prüfungen führt dies zu erheblichen Angriffspunkten! Achten Sie von Anfang an auf eine ordentliche Dokumentation der Kassenführung, von Arbeitszeiten und Bettenbelegung. Vergessen Sie dabei nicht, besondere Umstände wie Betriebsurlaub oder Renovierungsunterbrechungen stets mitaufzuzeichnen. Nur so geraten Sie später nicht in Erklärungsnot.

 

"Ob Sie ein Hofcafé, eine Besenwirtschaft oder einen Biergarten betreiben, als Gastronom werden Sie von der Finanzverwaltung als moderner Unternehmer gesehen. Bei vielen Fragestellungen kommen wir ins Spiel."

MARIANNA WEH, STEUERBERATERIN
TREUKONTAX KEMPTEN

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