Direktvermarktung und Handel


Verkauf von eigenen Erzeugnissen oder zugekaufter Ware

Hofladen, Wochenmarkt, Milchautomat auf dem eigenen Hof

Der direkte Verkauf von im eigenen Landwirtschaftsbetrieb hergestellten Erzeugnissen liegt im Trend. Auch Gartenbaubetriebe, Forstwirtschaften oder Fischzüchtereien steigen in die Direktvermarktung ein.

Oftmals rundet zugekaufte Ware das Angebot ab – das können Deko-Artikel oder Küchenutensilien sein. Daraus ergeben sich wichtige steuerliche Besonderheiten. Noch komplizierter wird es, wenn eigene Erzeugnisse zwecks besserer Vermarktung verarbeitet oder mit zugekauften Erzeugnissen vermischt werden. Hier gilt es, die „Grenzwerte“ der Steuergesetze und der Finanzverwaltung gut im Auge zu behalten. Wir beraten Sie gerne, um diese steuerlichen Fallstricke zu vermeiden.

Wenn Sie die Einnahmen in Ihrer Landwirtschaft umsatzsteuerlich nach Durchschnittssätzen (derzeit 10,7 % bzw. 5,5 %) versteuern, ist von Bedeutung, wann diese gelten und wann möglicherweise die Regelsätze von 7 % bzw. 19 % anzuwenden sind.

Bei der Direktvermarktung wird häufig bar bezahlt

WEST MINF10306-2 © Mint Images / Westend61

Die ordnungsgemäße Kassenführung ist ein beliebtes Thema bei Betriebsprüfungen durch das Finanzamt. Egal ob offene Laden- oder elektronische Registrierkasse – wenn diese nicht ordnungsgemäß geführt ist, drohen unliebsame Folgen: von steuerlichen Hinzuschätzungen bis zur Verwerfung der Buchführung.

Es sind verschiedene Modelle möglich

Sie können Ihren Verkauf als Geschäft innerhalb des bestehenden Landwirtschaftsbetriebes organisieren – oder auf einen eigenen Betrieb eines anderen Familienmitglieds auslagern. Vor allem bei größeren Strukturen ist die Lösung mit einer eigenen Vermarktungsgesellschaft durchaus sinnvoll.

Sollten Sie mit Ihrer Unternehmensgründung in diesem Bereich tätig werden, können sich Anzeigepflichten beim Finanzamt ergeben. Wenn Sie den Handel auf einen eigenen Betrieb auslagern möchten, müssen Sie unbedingt organisatorische Vorkehrungen treffen. In jedem Fall sollten Sie Ihre Buchführung von Anbeginn systematisch durchführen, denn nur so erfüllen Sie alle Anforderungen des Finanzamtes.

"Alle Fragestellungen rund um den Landwirtschaftsbetrieb sind neben dem klassischen Gewerbe unser Spezialgebiet. Guter Rat zur rechten Zeit hilft, sich zeitraubende Nacharbeiten und unliebsame Steuernachzahlungen zu ersparen."

TANJA PERLINGER, STEUERBERATERIN
TREUKONTAX CHAM

Lernen Sie uns bei einem unverbindlichen Termin kennen!


JobAngebote