Vermietung und Kapitalanlage


Im Immobilienbereich gibt es einige steuerliche Brennpunkte

Kapitalanlagen und Investmentfonds

Bei Kapitalanlagen stellt sich regelmäßig die Frage, ob es zu einer pauschalen Steuerbelastung von 25 v. H. mit Abgeltungssteuer oder doch zu einer individuellen Besteuerung mit dem persönlichen Einkommensteuersatz kommen kann oder muss. Gegebenenfalls sind Freistellungen nach dem Teileinkünfteverfahren zu berücksichtigen, spezielle Anträge zu stellen – und nicht selten unzutreffende Kapitalertragsteuerabzüge nach der sogenannten Ersatzbemessungsgrundlage zu korrigieren.

Weitere Fragen und Probleme wirft die seit 1. Januar 2018 geltende Neuregelung der Besteuerung von Investmentfonds auf. Um die jeweils zutreffende Rechtslage anwenden zu können, ist es notwendig, zwischen den sogenannten bestandsgeschützten und den „normalen“ Altanteilen sowie den Neuanteilen in Ihrem Fonds zu unterscheiden.

Die richtigen steuerlichen Lösungen für Immobilien

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Einkunftserzielungsabsicht (Liebhaberei), ortsübliche Miete, anschaffungsnahe Herstellungskosten, Erhaltungsaufwendungen, Schönheitsreparaturen: Wenn Sie eine Immobilie besitzen, sind Ihnen diese Stichworte bestens bekannt. Hinzu kommen Fragen rund um Grunderwerbsteuer, Bewertung und Grundsteuer. Nicht zu vergessen die Umsatzsteuer, welche im Bereich der kurzfristigen oder gewerblichen Vermietung nicht zu unterschätzen ist und Ihnen richtig angewandt Einsparpotenziale oder Liquiditätsvorteile bieten kann. Läuft hier etwas falsch, drohen hingegen erhebliche negative steuerliche Auswirkungen.

"In vielen Fällen lässt sich eine Erstattung von bereits zu viel bezahlter Steuer erreichen – oder zumindest das zu versteuernde Einkommen mindern und damit die entstehende Steuerlast verringern. Dabei helfen wir Ihnen gerne!"

HANS KRECKL, STEUERBERATER
Treukontax Nabburg

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