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Kanzlei in Rosenheim

Josef Soyer

Steuerberater

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Treukontax GmbH
Möslstraße 30
83024 Rosenheim

Tel.: 08031 809187-50
Fax: 08031 809187-59
Rosenheim@treukontax.de

Öffnungszeiten:
Mo - Do: 8:30 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 16:00 Uhr Fr: 8:30 bis 12:00 Uhr

Oder nach Vereinbarung.

Parkplatz:
Parkplätze sind vor und neben dem Haus vorhanden.

Unser Team

Wir bieten individuelle und steueroptimierte Lösungen, die speziell auf die Bedürfnisse unserer Mandanten zugeschnitten sind. Wir stehen unseren Mandanten zuverlässig zur Seite. Gerade in der heutigen Zeit ist es sehr wichtig Unternehmensvermögen und Privateigentum vor unnötigen finanziellen Belastungen abzusichern und dadurch langfristig zu erhalten.
Unser junges und motiviertes Team betreut Mandanten vorausschauend in allen steuerlichen Angelegenheiten.
Auch wird bei uns die Ausbildung großgeschrieben. Durch unsere Erfahrung als langjähriger Ausbildungsbetrieb wissen wir genau, wie wir unsere Auszubildenden auf die täglichen Herausforderungen zielgerichtet vorbereiten können.
Darauf aufbauend schulen wir unsere Mitarbeiter kontinuierlich in regelmäßigen Abständen, um immer auf dem Laufenden zu sein.
Zusammenhalt, Hilfsbereitschaft und Kollegialität im Mitarbeiterkreis hilft uns zudem enorm bei der Bewältigung der anstehenden Aufgaben.
Zudem trägt das positive Arbeitsklima wesentlich zur Zufriedenheit aller Mitarbeiter bei.

Aktuelle Steuernews der Treukontax Steuerberatung

Geerbten Betrieb verkaufen: Wann der 45.000-Euro-Freibetrag greift

News

Wird ein geerbter land- oder forstwirtschaftlicher Betrieb nicht fortgeführt, sondern verkauft, kann ein hoher steuerlicher Gewinn entstehen. Ob dabei auch der Freibetrag von bis zu 45.000 Euro genutzt werden kann, hängt jedoch von den persönlichen Voraussetzungen des Erben ab – nicht vom Alter des Verstorbenen. Darauf weist Christiane Weigel, Steuerberaterin bei Treukontax in Donauwörth, hin.

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Verzicht auf Nießbrauch: Entschädigung ist einkommensteuerpflichtig

News

Wenn Sie auf ein Nießbrauchsrecht an einer vermieteten Immobilie verzichten und dafür eine Abfindung erhalten, kann dies steuerlich erhebliche Folgen haben. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat hierzu kürzlich eine klare Entscheidung getroffen. Für Eigentümer und Nießbrauchberechtigte lohnt sich daher ein genauer Blick auf die steuerlichen Auswirkungen, meint Martin Benker, Steuerberater bei Treukontax in Wunsiedel.

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