Willkommen in unserer
Kanzlei in Nürnberg

Patrick Herzer

Steuerberater
B.Sc.

  • Gestaltungsberatung
  • Betriebs- und Hofübergaben
  • Erbschaft- und Schenkungsteuer

Antonia Grabinger

Steuerberaterin
Dipl. Finanzwirt (FH), M.Sc.

  • Steuerstrafrecht
  • Hof- und Betriebsübergaben
  • Erbschaft- und Schenkungsteuer
  • individuelle Steuergestaltungen

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf

Treukontax GmbH
Nordostpark 51
90411 Nürnberg

Tel.: 0911 236058-20
Fax: 0911 236058-49
Nuernberg@treukontax.de

Öffnungszeiten:
Mo - Do: 8:00 bis 16:00 Uhr Fr: 8:00 bis 12:00 Uhr

Oder nach Vereinbarung.

Parkplatz:
Kostenlose Parkplätze sind direkt vor der Kanzlei vorhanden. Die Kanzlei befindet sich im Erdgeschoss des Gebäudes.

Unser Team

In unserer modernen Steuerberatungskanzlei erwartet dich ein motiviertes und herzliches Team, das auf Offenheit, gegenseitige Wertschätzung und kollegialen Zusammenhalt setzt. Unsere Unternehmenskultur lebt von Hilfsbereitschaft, Respekt, Dankbarkeit und transparenter Kommunikation – Werte, die wir täglich aktiv pflegen und weiterentwickeln.
Bei uns triffst du auf flache Hierarchien und Eigenverantwortung. Jeder Mitarbeiter betreut eigenständig und mit großem Gestaltungsspielraum seinen persönlichen Mandantenstamm. Wir legen besonderen Wert darauf, junge Talente gezielt zu fördern und bieten dir vielfältige Entwicklungsmöglichkeiten in der Steuerbranche.
Unsere Kanzlei ist spezialisiert auf die umfassende steuerliche und wirtschaftliche Beratung von Land- und Forstwirten sowie Gewerbetreibenden. Dabei stehen vertrauensvolle und langfristige Mandatsverhältnisse auf Augenhöhe stets im Mittelpunkt unserer täglichen Arbeit. Werde Teil unseres dynamischen Teams – wir freuen uns darauf, dich kennenzulernen!

Aktuelle Steuernews der Treukontax Steuerberatung

Mini- und Midijobs: Was Betriebe jetzt beachten müssen

News

Ab dem 1. Januar 2026 steigt der gesetzliche Mindestlohn auf 13,90 Euro. Diese Anpassung verändert automatisch auch die Verdienstgrenzen für Minijobs und Midijobs. Das hat direkte Auswirkungen auf Personalplanung, Lohnabrechnung und bestehende Verträge.

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Gesamtumsatzgrenze für die Umsatzsteuerpauschalierung beachten

News

Die Umsatzsteuerpauschalierung ist derzeit wieder in Bewegung, da der ab 2026 geltende Steuersatz noch nicht veröffentlicht wurde. Nach wie vor gilt die Methode für das kommende Jahr nur, wenn der Gesamtumsatz des Unternehmens im laufenden Jahr unter 600.000 Euro bleibt. Deshalb sollten umsatzstarke Betriebe die Entwicklung der Jahresumsätze 2025 frühzeitig überwachen.

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