Förderung für nachhaltige Investitionen
Mit dem Programm „Investitionsförderung von Maschinen und Geräten zur Stärkung der natürlichen Bodenfunktionen in Agrarlandschaften“ unterstützt die Landwirtschaftliche Rentenbank Investitionen in moderne und umweltschonende Landtechnik.
Gefördert werden insbesondere Maschinen, die dazu beitragen,
- den Bodendruck zu reduzieren,
- die Bodenstruktur zu erhalten,
- CO₂ im Boden zu speichern,
- Unkraut mechanisch zu bekämpfen oder
- Grünland extensiv zu bewirtschaften.
Ziel ist es, die natürlichen Bodenfunktionen langfristig zu stärken und gleichzeitig die Klimaschutzleistung landwirtschaftlicher Flächen zu verbessern.
Welche Maschinen gefördert werden
Die Positivliste umfasst zahlreiche Maschinen und Geräte aus unterschiedlichen Bereichen der Landwirtschaft. Dazu gehören unter anderem:
- Strohstriegel
- Drill- und Einzelkornsämaschinen für die Mulchsaat
- Feldroboter
- Mulchgeräte für Sonderkulturen
- Unterstockbürsten
- Kompostwender
- Hangmiststreuer
- Messerbalkenmähwerke
- Wiesendruschsysteme
Je nach Maschinenkategorie gelten technische Mindestanforderungen, die vor einer Antragstellung geprüft werden sollten.
Förderhöhe und Voraussetzungen
Die Zuschusshöhe richtet sich nach der Art der Nutzung und kann zwischen 10 und 65 Prozent der Investitionskosten betragen. Für viele Maßnahmen liegen die Zuschüsse im Bereich von 30 bis 40 Prozent.
Voraussetzungen sind unter anderem:
- Mindestinvestitionsvolumen von 7.500 Euro
- Einhaltung der KMU-Kriterien
- Zugehörigkeit zu einer förderfähigen Antragstellergruppe
- Begrenzung auf ein förderfähiges Investitionsvolumen von 500.000 Euro
Antragsberechtigt sind beispielsweise:
- landwirtschaftliche Betriebe
- Zusammenschlüsse von Landwirtschaftsbetrieben
- Lohn- und Dienstleistungsunternehmen
- gewerbliche Maschinenringe
- anerkannte Naturschutzvereinigungen
Für einzelne Förderbereiche gelten zusätzliche Anforderungen. So müssen bei bestimmten Geräten des bodenschonenden Ackerbaus oder bei Feldrobotern unter anderem Vorgaben zur Fruchtfolge eingehalten werden.
Interessensbekundung vor Antragstellung erforderlich
Der eigentlichen Antragstellung geht zunächst ein Interessenbekundungsverfahren voraus. Dieses läuft aktuell noch bis zum 22. Juni 2026.
Nach Abschluss des Verfahrens erfolgt eine Reihung der eingegangenen Interessensbekundungen. Auf Grundlage der verfügbaren Haushaltsmittel werden anschließend Einladungen zur Antragstellung versendet.
Wer teilnehmen möchte, muss sich zunächst im Förderportal der Rentenbank registrieren.
Jetzt geplante Investitionen prüfen
Für Betriebe, die ohnehin Investitionen in moderne Landtechnik planen, kann das Förderprogramm einen erheblichen finanziellen Vorteil bieten. Da die Mittel begrenzt sind und zunächst ein Interessenbekundungsverfahren durchlaufen werden muss, empfiehlt sich eine frühzeitige Prüfung der Förderfähigkeit geplanter Anschaffungen.
Gerade bei Investitionen in bodenschonende Bewirtschaftungstechniken können die Zuschüsse einen wichtigen Beitrag zur Finanzierung leisten und die Wirtschaftlichkeit der Maßnahme deutlich verbessern.
Über das Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz
Standortangepasste und nachhaltige Bodenbewirtschaftung erhält die Bodenfunktionen, fördert die Bodenbiodiversität und leistet damit einen wichtigen Beitrag zu natürlichem Klimaschutz. Hier setzt das Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz (ANK) an.
Mit dem Programm beabsichtigt die Bundesregierung den allgemeinen Zustand und die Resilienz der Ökosysteme in Deutschland deutlich zu verbessern, deren Klimaschutzleistung zu stärken und so einen langfristigen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten. Seit dem 22. Juli 2024 bietet daher die Landwirtschaftliche Rentenbank in Kooperation mit dem Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) Zuschüsse zu Investitionen in besonders umwelt- und klimaschonende Bewirtschaftungsweisen an.
Im Jahr 2025 wurden über das Programm ANK NABO bereits über 1.200 Anträge mit rund 35 Mio. Euro bewilligt.


