@iStock - DenisVesely
@iStock - DenisVesely

Wechsel von der Durchschnittssatz- zur Regelbesteuerung

Landwirtschaftsbetriebe, die ihre Umsätze pauschal versteuern, können bei Eingangsleistungen keine Vorsteuer über den im Gesetz festgelegten pauschalen Wert hinaus abziehen. Das gilt auch im Jahr vor dem Übergang zur Regelbesteuerung hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden.

Landwirtschaftsbetriebe, die eine bestimmte Umsatzgrenze unterschreiten, können ihre Umsätze mit dem pauschalen Steuersatz versteuern. Dieser Durchschnittssatz wird anhand statistischer Daten erhoben und ermittelt sich aus dem Verhältnis der Summe der Vorsteuern zur Summe der Umsätze aller pauschal versteuernden Betriebe über einem Zeitraum von drei Jahren. Der pauschale Steuersatz liegt derzeit bei 9,0 Prozent, eine Senkung auf 8,4% ist vorgesehen. „Wer pauschal versteuert, kann jedoch auch keine Vorsteuer über die gesetzliche Pauschalregelung hinaus geltend machen“, erklärt Christiane Weigel, Steuerberaterin bei Treukontax in Donauwörth.

Worum ging es im aktuellen Fall?
Ein Landwirtschaftsbetrieb mit Milchkühen zog seine weibliche Nachzucht selbst auf. Die Umsätze des Betriebs unterlagen der Umsatzsteuerpauschalierung. Weil bereits vor Ablauf des Jahres 2021 feststand, dass die Gesamtumsatzgrenze für die Pauschalierung überschritten und daher im Folgejahr 2022 der Wechsel zur Regelbesteuerung erfolgen würde, entschied sich der Betrieb bereits in 2021, gezahlte Umsatzsteuer teilweise als Vorsteuer abzuziehen. Dabei handelte es sich um Vorsteuerbeträge, die mit bezogenen umsatzsteuerpflichtigen Eingangsleistungen zusammenhingen. Diese Eingangsleistungen wurden für die Aufzucht von Kühen verwendet, die erst im Folgejahr begannen, Milch zu erzeugen, deren Verkauf dann aufgrund des Übergangs zur Regelbesteuerung der Umsatzsteuer unterlag.

Das Finanzamt erkannte diese Vorsteuerabzugsbeträge nicht an und bestand auf dem Wechselstichtag zum 1. Januar des Folgejahres. Erst ab diesem Zeitpunkt dürfe die beim Bezug von Eingangsleistungen in 2022 entrichtete Umsatzsteuer in angefallener Höhe als Vorsteuer abgezogen werden.

Was haben die Gerichte entscheiden?
Der Milchbetrieb klagte vor dem Finanzgericht (FG) und bekam zunächst Recht. Das Gericht stützte seine Entscheidung auch auf die EU-Mehrwertsteuersystemrichtlinie. Im Revisionsverfahren hob der BFH die Entscheidung der Vorinstanz jedoch wieder auf.

Nach Ansicht des BFH schließt die Durchschnittssatzbesteuerung, die im konkreten Fall erst mit Ablauf des Jahres 2021 endete, aus, dass neben der Vorsteuerpauschalierung zusätzlich aufgrund von einzelnen Leistungsbezügen Vorsteuer abgezogen wird. „Das gilt auch dann, wenn die Tätigkeit im Folgejahr der Regelbesteuerung unterliegt und die im Vorjahr bezogenen Leistungen dann zur Ausführung umsatzsteuerpflichtiger Ausgangsleistungen verwendet werden“, erläutert Steuerberaterin Christiane Weigel. Nach Ansicht des BFH steht auch das EU-Recht einer solchen Rechtsauslegung nicht entgegen.

Worauf müssen Landwirtschaftsbetriebe jetzt achten?
In seinem Urteil wies der BFH darauf hin, dass grundsätzlich die Möglichkeit zur nachträglichen Berichtigung des Vorsteuerabzugs besteht, wenn es – wie im vorliegenden Fall – zwischen Leistungsbezug und Verwendungsumsatz zu einem Übergang von der Durchschnittssatzbesteuerung zur Regelbesteuerung, besteht. „Dieser Hinweis des BFH klingt zwar verheißungsvoll, hat aber einen Haken“, sagt Treukontax-Steuerberaterin Christiane Weigel. Denn bezogen auf ein Wirtschaftsgut wie eine Kuh ist eine Vorsteuerberichtigung nur zulässig, wenn bei dessen Anschaffung oder Herstellung Vorsteuer von mehr als 1.000 Euro entstanden ist. „Bei vielen landwirtschaftlichen Wirtschaftsgütern wird diese Hürde zu hoch sein.“

 

Newsletter der Treukontax Steuerberatung mit aktuellen Steuerthemen

Sie möchten regelmäßig über aktuelle Steuerthemen informiert werden?

Melden Sie sich zu unserem Steuer-Newsletter an!

Landkarte mit Standorten der Treukontax Steuerberatung in Bayern, Sachsen und Thüringen

Hier finden Sie Ihren persönlichen Ansprechpartner ganz in Ihrer Nähe.

JobAngebote