Von einer sogenannten vorweggenommenen Erbfolge ist dann die Rede, wenn Vermögen per Schenkung von einer Person auf eine andere Person zu Lebzeiten übertragen wird. „Wer sich dazu entschließt, bereits zu Lebzeiten Vermögen an die Nachkommen zu verschenken, sollte die Schenkungssteuer im Blick behalten“, betont Dr. Dorothea Heide, Steuerberaterin und Fachberaterin für Unternehmensnachfolge (DStV e.V.) bei Treukontax in München. Ausschlaggebend für die Höhe der Schenkungsteuer sind die Vermögensverhältnisse zum Zeitpunkt der Schenkung.
Wann fällt ein Vorgang unter die Schenkungssteuer?
„Nicht immer, ist unseren Mandanten klar, welche Zuwendungen der Schenkungssteuer unterliegen“, erklärt Steuerberaterin Dr. Dorothea Heide. Einige Beispiele für grundsätzlich steuerpflichtige Schenkungen sind:
• Schenkungen unter Lebenden, also jede Form der Bereicherung, die die schenkende Person jemand anderem freiwillig aus ihrem Vermögen verschafft. „Ausgenommen davon sind aber Leistungen, auf die der Empfänger einen Rechtsanspruch hat wie beispielsweise Unterhaltszahlungen“, erklärt die Steuerberaterin.
• die Bereicherung, die ein Ehegatte beim Vereinbaren der Gütergemeinschaft erfährt
• die Abfindungen für einen Erbverzicht
• Zahlungen an ein nichteheliches Kind im Rahmen eines vorzeitigen Erbausgleiches
Wie hoch ist die Steuer?
„Wie hoch die Steuer auf solche Schenkungen tatsächlich festgesetzt wird - das ist von verschiedenen Faktoren abhängig“, erklärt Treukontax-Steuerberaterin Dr. Dorothea Heide. Dazu zählen der Verwandtschaftsgrad, in der Vergangenheit bereits vollzogene Schenkungen sowie mögliche Freibeträge und Verschonungsregelungen, insbesondere im Hinblick auf Betriebsvermögen. „Nicht selten kommt es vor, dass es bei Schenkungen schnell kompliziert wird, sagt Steuerberaterin Dr. Dorothea Heide und ergänzt: „Insbesondere dann, wenn neben der steuerrechtlich komplexen Beurteilung noch andere Rechtsgebiete wie das Zivil- oder das Sozialversicherungsrecht berührt sind.“ Ihr Tipp lautet deshalb: „Jede Vermögensnachfolge sollte langfristig und schrittweise geplant und umgesetzt werden.“