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Thesaurierungsbesteuerung: Steuerersparnis oder Liquiditätsfalle?

Unternehmerinnen und Unternehmer können durch die Thesaurierungsbesteuerung ihre Steuerlast auf nicht entnommene Gewinne deutlich senken. Doch die vermeintliche Entlastung hat Tücken: Wer später Gewinne entnimmt, muss mit einer Nachversteuerung rechnen. Wir erklären, wann sich die Thesaurierung lohnen kann.

Die Thesaurierungsbesteuerung (§ 34a EstG) richtet sich an Einzelunternehmen und Personengesellschaften, die Einkünfte aus Gewerbebetrieb, selbständiger Arbeit oder Land- und Forstwirtschaft erzielen. Dabei wird der nicht entnommene (thesaurierte) Gewinn zu einem ermäßigten Steuersatz versteuert. Aktuell beträgt dieser Satz 28,25 Prozent, in den kommenden Jahren sinkt er schrittweise: auf 27 Prozent für die Veranlagungszeiträume 2028 und 2029, sowie auf 26 Prozent für 2030 und 2031 und auf 25 Prozent in 2032. „Damit lässt sich die Eigenkapitalbasis von Unternehmen stärken“, erklärt Christina Staimer, Steuerberaterin bei Treukontax in Straubing. „Gewinne können im Betrieb belassen werden, ohne sie sofort mit dem vollen Einkommensteuersatz zu belasten.“

Wie funktioniert das konkret?
Ein sehr stark vereinfachtes Beispiel zeigt die Systematik:
Erwirtschaftet ein Unternehmen im Jahr 2025 einen Gewinn von 80.000 Euro und thesauriert diesen vollständig, fällt zunächst eine Steuer in Höhe von 28,25 Prozent an, also 22.600 Euro (= 80.000 Euro × 28,25 %). Wird der verbliebene Gewinn von 57.400 Euro später im Jahr 2032 entnommen, erfolgt eine Nachversteuerung von 25 Prozent, was weiteren 14.350 Euro entspricht. In Summe ergibt sich damit eine Gesamtbelastung von 36.950 Euro, das entspricht einer effektiven Steuerbelastung von etwa 46 Prozent. „Das Beispiel zeigt, dass der Vorteil vor allem im zeitlichen Aufschub der Steuerzahlung liegt“, erklärt Steuerberaterin Christina Staimer. 

Welche Chancen und Risiken bietet die Thesaurierung?
Die Thesaurierungsbesteuerung kann vor allem in Wachstumsphasen sinnvoll sein. Unternehmen, die Gewinne im Betrieb belassen, können:

  • Liquidität sichern: Die reduzierte Steuerlast verbessert den kurzfristigen finanziellen Spielraum.
  • Eigenkapital stärken: Thesaurierte Gewinne erhöhen die Bonität und schaffen Spielraum für neue Finanzierungen.
  • Investitionen erleichtern: Mittel, die im Unternehmen verbleiben, stehen direkt für Maschinen, Personal oder Digitalisierung zur Verfügung.

Die Thesaurierungsbesteuerung birgt jedoch auch Risiken:

  • Nachversteuerung: die pauschale Versteuerung zu 25 Prozent kann, je nach individueller Situation, zu einer höheren Gesamtsteuerbelastung führen.
  • Administrative Hürden: Das Gesetz verlangt ein genaues Einlagen- und Entnahmemanagement, um die Begünstigung korrekt zu berechnen. 
  • Weniger Flexibilität: Wer thesaurierte Gewinne im Unternehmen belässt, um die Nachversteuerung zu vermeiden, bindet Kapital langfristig und schränkt sich finanziell ein.

Für wen lohnt sich die Thesaurierung?
Ob die Thesaurierungsbesteuerung sinnvoll ist, hängt von der individuellen Situation ab. Sie bietet Vorteile für Betriebe mit konstanten Gewinnen, hohem Investitionsbedarf und einer langfristigen Wachstumsstrategie. Dagegen kann sie für Unternehmerinnen und Unternehmer mit schwankenden Einkünften oder höherem privaten Kapitalbedarf nachteilig sein. „Wer die Option nutzen will, sollte sorgfältig prüfen, ob sich der temporäre Steuervorteil langfristig wirklich rechnet“, resümiert Treukontax-Steuerberaterin Christina Staimer.

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