Haben die Kinder das Haus verlassen, heißt das für Eltern oftmals nicht, dass sie kein Geld mehr brauchen. Im Gegenteil: Auch mit Nebenjobs können die wenigsten jungen Menschen in Ausbildung und Studium ihren Lebensunterhalt selbst bestreiten. „Viele Studierende werden deshalb während ihres Studiums finanziell von den Eltern unterstützt. Um Eltern etwas zu entlasten, gibt es daher Steuererleichterungen, mit denen sich die Einkommenssteuer senken lässt“, erklärt Markus Diewald, Steuerberater bei Treukontax in Töging am Inn.
Was können Eltern in der Steuerklärung geltend machen?
Häufig ziehen Kinder für Ausbildung oder Studium in eine andere Stadt. „In diesem Fall können Eltern vom Ausbildungsfreibetrag profitieren“, erläutert Steuerberater Markus Diewald. Der Freibetrag beträgt für 2024 maximal 1.200 Euro pro Jahr. Eltern müssen den Freibetrag in der Anlage Kind ihrer Steuererklärung angeben, zusammen mit der aktuellen Adresse des Kindes, für das der Ausbildungsfreibetrag gelten soll. Studiengebühren lassen sich allerdings nicht absetzen.
Welche Voraussetzungen gelten?
„Das Einkommen der Eltern spielt für den Ausbildungsfreibetrag keine Rolle“, erklärt Treukontax-Steuerberater Markus Diewald. Dafür gelten folgende Voraussetzungen:
• Das Kind lebt nicht im Haushalt der Eltern.
• Das Kind studiert oder absolviert eine Berufsausbildung.
• Das Kind ist älter als 18 Jahre.
• Die Eltern haben einen Anspruch auf Kindergeld bzw. den Kinderfreibetrag.
„Allerdings wird der Ausbildungsfreibetrag monatsweise ermittelt“, ergänzt Steuerberater Markus Diewald. Das bedeutet: Werden die vier Voraussetzungen nicht in allen Monaten erfüllt, wird der Anspruch entsprechend um 100 Euro pro Monat (ein Zwölftel von 1.200 Euro) verringert.
Was sollten Eltern darüber hinaus beachten?
„Der Ausbildungsfreibetrag kann nur einmal in der Einkommensteuererklärung angegeben werden“, fügt Treukontax-Steuerberater Markus Diewald hinzu. „Und zwar unabhängig davon, ob die Eltern verheiratet sind oder nicht.“ Bei einer gemeinsamen Steuererklärung verheirateter Eltern wird der Freibetrag in der Anlage Kind angegeben. Leben die Eltern getrennt, können sie jeweils die Hälfte des Ausbildungsfreibetrags für das Studium ihres Kindes in der Steuererklärung angeben.
Außerdem gilt: Solange bei einem Kind Anspruch auf Kindergeld oder den Ausbildungsfreibetrag besteht, können die Eltern zumeist auch die Beiträge für die Pflege- und Krankenversicherung ihres Kindes während des Studiums als Sonderausgaben von der Steuer absetzen.


