@iStock - Liubomyr Vorona
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Steuern sparen mit Laptop und Co

Kosten für Computer und Zubehör lassen sich von der Steuer absetzen. Was dabei zu beachten ist, erklärt Treukontax-Expertin Judith Erras.

Wer angestellt ist oder eigene Vermietungsobjekte verwaltet, der kann die Kosten für Laptop, Tablet, Computer und ähnliche Geräte in der Steuererklärung als Werbungskosten angeben. „Nicht nur der Computer selbst, auch sämtliches Zubehör kann in der Steuererklärung geltend gemacht werden“, erklärt Judith Erras, Steuerberaterin bei Treukontax in Amberg. 

Welche IT-Geräte können abgesetzt werden?
Zu den Arbeitsmitteln, die in der Steuer geltend gemacht werden können, gehören beispielsweise: 
•    Laptops und Computer
•    Smartphones und Tablets
•    Maus, Tastatur und andere Eingabegeräte
•    Drucker, Druckerpatronen, Druckpapier
•    Adapter, Speicherkarten, Festplatten, Kabel

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
„Voraussetzung für die Absetzbarkeit der Kosten ist, dass das Gerät beruflich genutzt wird“, erläutert Steuerberaterin Judith Erras.  Beispiele für berufliche Nutzung dieser Technik sind:
•    Schreiben und Beantworten von beruflich veranlassten E-Mails 
•    Teilnahme an beruflichen Online-Meetings oder Online-Seminaren 
•    Erstellen von Bewerbungsunterlagen und Schreiben von Bewerbungen
•    Anfertigen von Dokumenten für die Arbeit 
•    Betreuen des Social-Media-Accounts der Firma


„Ob die berufliche Nutzung nachgewiesen werden muss oder nicht, hängt auch von der Art der Tätigkeit ab“, fügt Steuerberaterin Judith Erras hinzu. Bei digital ausgelegten Tätigkeiten wie z. B. Grafikdesign, Lehr- oder Bürotätigkeiten, oder auch bei der Arbeit im Homeoffice mit eigenem PC, ist die berufliche Nutzung leicht ersichtlich. „Schwieriger wird es bei Grenzfällen“, sagt Steuerberaterin Judith Erras und rät daher: „Zeichnen Sie den Zeitaufwand für ihre Tätigkeiten über einen bestimmten Zeitraum auf, um die berufliche Nutzung bei Rückfragen des Finanzamtes belegen zu können.“ Hier sollten allerdings Aufwand für die Aufzeichnungen und Nutzen der Steuererleichterung gründlich abgewogen werden. 
 
Welche Kosten können geltend gemacht werden?
Ist der berufliche Anlass gegeben, können die Kosten in der Steuererklärung geltend gemacht werden. „Wichtig ist, dass die Arbeitsmittel letztlich zu mindestens zehn Prozent beruflich genutzt werden“, betont Treukontax-Steuerberaterin Judith Erras. Wer das Gerät auch privat genutzt, kann nur ein Teil der Kosten geltend machen. Ab 90 Prozent beruflicher Nutzung können Steuerpflichtige die gesamten Kosten des Geräts absetzen. 

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