Personen mit einem (Grad der Behinderung) GdB von mindestens 20 können einkommensteuerliche Vorteile in Anspruch nehmen. Hierzu zählt der Behinderten-Pauschbetrag. „Darüber hinaus können sie außergewöhnliche Belastungen geltend machen“, erläutert Matthias Kreckl, Steuerberater bei Treukontax in Nabburg. „Auch die Kraftfahrzeugsteuer wird in bestimmten Fällen ermäßigt.“
Was ist der Grad der Behinderung (GdB)?
Der Grad der Behinderung (GdB) nach dem Sozialgesetzbuch beschreibt den Schweregrad einer Krankheit oder Behinderung. Er ist abhängig von der Art der Behinderung als auch deren Auswirkungen auf den Alltag und die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben der Betroffenen. „Der Grad der Behinderung wird oft bei Anträgen auf bestimmte Sozialleistungen herangezogen. Er wirkt sich zudem auch im Einkommensteuerrecht aus“, erklärt Steuerberater Matthias Kreckl.
Was ist der Behinderten-Pauschbetrag?
Die Finanzämter gewähren diesen Pauschbetrag anstelle von tatsächlichen behinderungsbedingten Aufwendungen pauschal. Er richtet sich nach dem GdB und beträgt jährlich zwischen 310 Euro (GdB 20) und 2.840 Euro (GdB 100). Der erhöhte Behinderten-Pauschbetrag für hilflose, blinde und taubblinde Menschen liegt bei 7.400 Euro jährlich. Hilflos ist eine Person, wenn sie für eine Reihe von häufig und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen zur Sicherung ihrer persönlichen Existenz im Ablauf eines jeden Tages fremder Hilfe dauernd bedarf. Das kann auch gehbehinderte Menschen betreffen.
Was kann darüber hinaus geltend gemacht werden?
Haben behinderte Menschen Kosten, die durch die Behinderung entstehen und den Pauschbetrag übersteigen, können sie diese als außergewöhnliche Belastungen geltend machen. Hierzu zählen beispielsweise Aufwendungen für medizinische Behandlungen, Hilfsmittel oder Umbauten. „Zu beachten ist dabei, dass zunächst eine zumutbare Belastungsgrenze überschritten sein muss, bevor sich der Kostenansatz auswirken kann“, ergänzt Steuerberater Matthias Kreckl. Schwerbehinderte Menschen können unter bestimmten Voraussetzungen eine Ermäßigung oder Befreiung von der Kraftfahrzeugsteuer beantragen.
Worauf sollten Menschen mit einer Behinderung darüber hinaus achten?
Um die steuerlichen Vorteile in Anspruch nehmen zu können, müssen betroffene Personen ihren GdB durch einen amtlichen Bescheid nachweisen“, sagt Treukontax-Steuerberater Matthias Kreckl. Sie können diesen Nachweis bei der zuständigen Behörde, etwa dem Versorgungsamt oder der Stadtverwaltung, beantragen. Antragsformulare finden sich auch online, die Beantragung ist kostenfrei. Mehr Infos dazu finden Sie zum Beispiel unter „www.vdk.de“ oder „Bundesportal | Feststellung einer Behinderung beantragen“.


