@iStock - ARMMY PICCA
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Prozesskosten: Wann können sie von der Steuer abgesetzt werden?

Kosten für einen Rechtsstreit können nicht abgesetzt werden. Es gibt jedoch Ausnahmen von dieser Regel. Was gilt, erklärt unser Experte.

Wer einen Rechtsstreit führt, trägt häufig Prozesskosten. „Und diese können in der Regel nicht in der Steuererklärung als außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht werden“, erläutert Christoph Eube, Steuerberater bei Treukontax in Bad Staffelstein. Allerdings gibt es eine Ausnahme: Wer Gefahr läuft, ohne derartige Aufwendungen für ein Gerichtsverfahren die Existenzgrundlage zu verlieren oder die lebensnotwendigen Bedürfnisse nicht mehr in dem üblichen Rahmen befriedigen zu können, der darf Prozesskosten auch als außergewöhnliche Belastung in der Einkommensteuererklärung geltend machen. Das hat jetzt das Finanzgericht (FG) Niedersachsen klargestellt.

Worum ging es in dem Fall?
Ein Angestellter übernahm im Jahr 2015 einen Forstbetrieb, beendete in Folge seine Angestelltentätigkeit und führte den Betrieb als Selbstständiger fort. Die Übertragung fand gegen Altenteilleistungen statt. Im selben Jahr forderte die Übergeberin gerichtlich die Rückübertragung des Betriebs bzw. die Grundbuchberichtigung. Sie machte geltend, dass sie zum Zeitpunkt der Übertragung demenzbedingt geschäftsunfähig gewesen sei. Dagegen setzte sich der Betriebsübernehmer vor den Zivilgerichten zur Wehr. Die in diesem Zusammenhang entstandenen Prozesskosten machte er in seiner Einkommensteuererklärung als außergewöhnliche Belastungen geltend. Dies lehnte das Finanzamt ab. Der Betroffene klagte gegen diese Entscheidung.

Wie hat das Finanzgericht entschieden?
Das Finanzgericht musste darüber urteilen, ob Prozesskosten im Zusammenhang mit der drohenden Rückabwicklung der unentgeltlichen Übertragung eines Forstbetriebs als außergewöhnliche Belastungen abziehbar sind – und bejahte dies. „Für das Urteil war entscheidend, dass der Betroffene seinen Lebensunterhalt hauptsächlich mit dem Geld aus dem übernommenen Forstbetrieb bestritt“, erläutert Steuerberater Christoph Eube. Wenn das Rückübertragungsverlangen erfolgreich gewesen wäre, hätte er im Jahr der Inanspruchnahme nur Einkünfte unterhalb des Grundfreibetrags gehabt. 

Was waren die Gründe für das Urteil?
„Das Finanzgericht ging davon aus, dass die Lage existenzbedrohlich war“, fasst Steuerberater Christoph Eube das Urteil zusammen. Dabei hielt es das Gericht für unerheblich, dass der Betroffene im Falle der Verpflichtung zur Rückübertragung einfach wieder eine Angestelltentätigkeit hätte aufnehmen können. Auch, dass im Notfall die Leistungen der sozialen Sicherungssysteme in Anspruch genommen werden können, könne nicht entgegengehalten werden, so das Gericht. „Der Verlust der Existenzgrundlage erfordert zudem keinen dauerhaften Verlust der materiellen Lebensgrundlage“, erklärt Steuerberater Christoph Eube die Urteilsbegründung.

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