Pauschalbeträge für bestimmte unentgeltliche Entnahmen aus dem Betrieb

Welche Pauschalen für private Sachentnahmen 2026 gelten, wann Einzelnachweise nötig sind und was bei Kindern sowie der Umsatzsteuer zu beachten ist – ein kompakter Überblick zu den aktuellen Vorgaben des Bundesfinanzministeriums.

Was 2026 bei Sachentnahmen gilt

Das Bunddesfinanzministerium legt jährlich fest, welche Pauschbeträge für private Sachentnahmen in bestimmten Gewerbezweigen gelten. Sie werden auf der Grundlage der vom Statistischen Bundesamt ermittelten Aufwendungen privater Haushalte für Nahrungsmittel und Getränke festgesetzt. Michael Oßwald, Steuerberater bei Treukontax in Augsburg erläutert: „Entnahmen, die weder Nahrungsmittel noch Getränke sind - z. B. Bekleidungsstücke, Elektrogeräte, Sonderposten – müssen einzeln aufgezeichnet werden.“ Die statistischen Werte für 2026 sind in der Tabelle ersichtlich. 
 

Nur Abweichung mit Nachweis

„Diese Pauschalen sollen den Unternehmen aufwendige Einzelaufzeichnungen ersparen. Wer geringere Entnahmen ansetzen möchte, muss dies allerding detailliert belegen.“, sagt Steuerberater Michael Oßwald. Ohne Dokumentation gilt zwingend der Pauschwert.
 

Besondere Regeln für Kinder und Umsatzsteuer

Für Kinder unter zwei Jahren wird kein Betrag angesetzt, zwischen zwei und zwölf Jahren nur die Hälfte. Da die Werte netto angegeben sind, muss auch die Umsatzsteuer im Blick behalten werden. 
 

Pauschbeträge 2026 für Sachentnahmen / unentgeltliche Wertabgaben

 

Gewerbezweig

Netto-Jahreswert für eine Person ohne Umsatzsteuer 
1. Januar bis 31. Dezember 2026 
ermäßigter Steuersatz
7 %
voller
Steuersatz 19 %
insgesamt
Bäckerei

1.671

214

1.885

Fleischerei / Metzgerei

1.487

567

2.054

Gaststätten aller Art

   

a) mit Abgabe von kalten Speisen

1.824

629

2.453

b) mit Abgabe von kalten und warmen
Speisen

3.173

828

4.001

Getränkeeinzelhandel

123

276

399

Café und Konditorei

1.610

598

2.208

Milch, Milcherzeugnisse, Fettwaren und Eier (Einzelhandel)

721

0

721

Nahrungs- und Genussmittel (Einzelhandel)

1.395

368

1.763

Obst, Gemüse, Südfrüchte und Kartoffeln (Einzelhandel)

384

169

553

 

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