Was 2026 bei Sachentnahmen gilt
Das Bunddesfinanzministerium legt jährlich fest, welche Pauschbeträge für private Sachentnahmen in bestimmten Gewerbezweigen gelten. Sie werden auf der Grundlage der vom Statistischen Bundesamt ermittelten Aufwendungen privater Haushalte für Nahrungsmittel und Getränke festgesetzt. Michael Oßwald, Steuerberater bei Treukontax in Augsburg erläutert: „Entnahmen, die weder Nahrungsmittel noch Getränke sind - z. B. Bekleidungsstücke, Elektrogeräte, Sonderposten – müssen einzeln aufgezeichnet werden.“ Die statistischen Werte für 2026 sind in der Tabelle ersichtlich.
Nur Abweichung mit Nachweis
„Diese Pauschalen sollen den Unternehmen aufwendige Einzelaufzeichnungen ersparen. Wer geringere Entnahmen ansetzen möchte, muss dies allerding detailliert belegen.“, sagt Steuerberater Michael Oßwald. Ohne Dokumentation gilt zwingend der Pauschwert.
Besondere Regeln für Kinder und Umsatzsteuer
Für Kinder unter zwei Jahren wird kein Betrag angesetzt, zwischen zwei und zwölf Jahren nur die Hälfte. Da die Werte netto angegeben sind, muss auch die Umsatzsteuer im Blick behalten werden.
Pauschbeträge 2026 für Sachentnahmen / unentgeltliche Wertabgaben
Gewerbezweig | Netto-Jahreswert für eine Person ohne Umsatzsteuer 1. Januar bis 31. Dezember 2026 | ||
| ermäßigter Steuersatz 7 % | voller Steuersatz 19 % | insgesamt | |
| € | € | € | |
| Bäckerei | 1.671 | 214 | 1.885 |
Fleischerei / Metzgerei | 1.487 | 567 | 2.054 |
Gaststätten aller Art | |||
a) mit Abgabe von kalten Speisen | 1.824 | 629 | 2.453 |
b) mit Abgabe von kalten und warmen | 3.173 | 828 | 4.001 |
Getränkeeinzelhandel | 123 | 276 | 399 |
Café und Konditorei | 1.610 | 598 | 2.208 |
Milch, Milcherzeugnisse, Fettwaren und Eier (Einzelhandel) | 721 | 0 | 721 |
Nahrungs- und Genussmittel (Einzelhandel) | 1.395 | 368 | 1.763 |
Obst, Gemüse, Südfrüchte und Kartoffeln (Einzelhandel) | 384 | 169 | 553 |


