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Online-Verkäufe: Meldepflichten erhöhen steuerliche Transparenz

Wer Waren oder Dienstleistungen über Internet-Plattformen anbietet, sollte die steuerlichen Spielregeln kennen. Seit 2023 werden bestimmte Verkaufsdaten automatisch an die Finanzverwaltung gemeldet. Für viele Betriebe und auch für nebenberufliche Anbieter kann das praktische Folgen haben.

Was regelt das Plattformen-Steuertransparenzgesetz? 

Seit dem 1. Januar 2023 gilt das Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG). Ziel ist es, Umsätze im Online-Handel transparenter zu machen und nicht erklärte Einkünfte schneller zu erkennen. Nikolaus Pesel, Steuerberater bei Treukontax in Neumarkt in der Oberpfalz erläutert, worum es geht. 

Betroffen sind große Internet-Plattformen wie eBay, Amazon oder Etsy. Diese Plattformbetreiber sind verpflichtet, unter bestimmten Voraussetzungen Transaktionsdaten ihrer Anbieter an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) zu melden. 

Gemeldet werden unter anderem Angaben zur Identität der Anbieter sowie Informationen zu Art und Umfang der Umsätze. Die Plattformen müssen die Daten sorgfältig erheben und prüfen. Bei Verstößen drohen Bußgelder. Kooperieren Anbieter nicht, kann die Plattform den Zugang sperren oder Auszahlungen zurückhalten. 
 

Wen betrifft die Meldepflicht? 

Für Sie als Plattformnutzer – also als Anbieter – bedeutet das: Ihre Umsätze können an die Finanzverwaltung übermittelt werden. 

Allerdings gibt es eine Bagatellgrenze. Keine Meldung erfolgt, wenn Sie im Kalenderjahr 

  • weniger als 30 Transaktionen tätigen und 
  • weniger als 2.000 Euro Umsatz auf einer Plattform erzielen. 

Beide Voraussetzungen müssen gleichzeitig erfüllt sein. Wird auch nur eine Grenze überschritten, ist eine Meldung grundsätzlich vorgesehen. 

Wichtig: Wenn die Plattform zusätzliche Informationen von Ihnen anfordert, sollten Sie diese bereitstellen. Andernfalls riskieren Sie eine Sperrung Ihres Nutzerkontos. 
 

Was bedeutet das für die Praxis? 

Für land- und forstwirtschaftliche Betriebe sowie für mittelständische Unternehmen, die Produkte oder Dienstleistungen zusätzlich online vertreiben, erhöht sich die Transparenz deutlich. Die Finanzverwaltung erhält strukturierte Daten zu Ihren Umsätzen – auch grenzüberschreitend innerhalb der EU. 

„Online-Umsätze sind für die Finanzbehörden heute weitgehend nachvollziehbar. Wer regelmäßig verkauft, sollte seine steuerlichen Pflichten sauber erfüllen“, so Steuerberater Nikolaus Pesel. 

Das Gesetz führt nicht automatisch zu einer höheren Steuerbelastung. Es erhöht jedoch das Entdeckungsrisiko, wenn Einnahmen nicht oder unvollständig erklärt werden. In der Folge können Nachfragen, Korrekturen oder auch Prüfungen entstehen. 

Für gelegentliche Privatverkäufe innerhalb der Bagatellgrenzen ergeben sich in der Regel keine unmittelbaren Konsequenzen. Wer jedoch nachhaltig und mit Gewinnerzielungsabsicht tätig ist, bewegt sich steuerlich im unternehmerischen Bereich – mit entsprechenden Pflichten bei Einkommensteuer, Umsatzsteuer und gegebenenfalls Gewerbesteuer. 
 

Fazit 

Der Online-Handel bleibt attraktiv – aber auch transparent. Wenn Sie regelmäßig über Plattformen verkaufen, sollten Sie Ihre Umsätze vollständig erfassen und steuerlich korrekt einordnen. 

Gerade bei Mischformen aus privatem und unternehmerischem Verkauf oder bei wachsenden Online-Aktivitäten empfiehlt sich eine rechtzeitige Prüfung der steuerlichen Einordnung. So schaffen Sie Klarheit und vermeiden spätere Auseinandersetzungen mit der Finanzverwaltung.

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