Was sich konkret ändert
Der Europäischer Rat hat beschlossen, für Sendungen aus Drittländern auch bei einem Warenwert bis 150 Euro einen pauschalen Zoll einzuführen. Die Regelung gilt zunächst befristet vom 1. Juli 2026 bis zum 1. Juli 2028.
Bislang waren solche Kleinsendungen zwar bereits einfuhrumsatzsteuerpflichtig, aber zollfrei. Das ändert sich nun: Künftig werden zusätzlich 3 Euro Zoll pro Ware erhoben.
Wichtig ist dabei: Der Zoll wird nicht pro Paket berechnet, sondern pro enthaltenem Artikel.
Wie die Berechnung funktioniert
Für die Praxis ist entscheidend, wie viele unterschiedliche Waren in einer Sendung enthalten sind.
- Enthält ein Paket eine Ware, fallen 3 Euro Zoll an.
- Enthält es zwei unterschiedliche Waren, werden 6 Euro fällig.
Diese Unterscheidung kann insbesondere bei Sammelbestellungen oder Wareneinkäufen relevant sein.
Warum die EU diese Regelung einführt
Die EU reagiert damit auf den stark gewachsenen Onlinehandel mit Drittstaaten, etwa aus China, den USA oder Großbritannien.
Ziel ist es, Wettbewerbsnachteile für europäische Händler zu verringern. Während Anbieter innerhalb der EU bereits umfangreiche Vorschriften einhalten müssen, konnten günstige Kleinsendungen aus dem Ausland bislang ohne Zoll eingeführt werden.
„Die neue Regelung soll für fairere Wettbewerbsbedingungen sorgen – bringt aber auch zusätzliche Kosten und mehr Verwaltungsaufwand mit sich“, so Tobias Dirmeier, Steuerberater der Treukontax in Amberg.
Welche Auswirkungen hat das für Sie?
Für Unternehmen aus Handel, Handwerk und Dienstleistungen bedeutet die Änderung vor allem eines: steigende Einkaufskosten bei Importen kleinerer Warenwerte. Betroffen sind aber auch private Käufe.
Auch für land- und forstwirtschaftliche Betriebe kann dies relevant sein, etwa bei der Beschaffung von Ersatzteilen oder technischen Komponenten aus dem Ausland außerhalb der EU.
Wenn Sie Waren aus Drittländern beziehen oder direkt an Endkunden liefern lassen, sollten Sie die zusätzlichen Kosten in Ihre Kalkulation einbeziehen. Je nach Geschäftsmodell kann es sinnvoll sein, Lieferketten zu überprüfen oder Alternativen innerhalb der EU zu prüfen.
Auch private Bestellungen – etwa von Online-Plattformen – werden künftig etwas teurer. Gerade bei häufigen Kleinbestellungen kann sich das summieren.
Fazit
Mit der Einführung von Zöllen auf Kleinsendungen schafft die EU neue Rahmenbedingungen im internationalen Onlinehandel. Die Regelung ist zwar pauschal, kann sich aber in der Summe spürbar auswirken.
Es empfiehlt sich, bestehende Einkaufs- und Lieferstrukturen frühzeitig zu prüfen und mögliche Mehrkosten einzuplanen. So behalten Sie Ihre Margen im Blick und können rechtzeitig auf die neuen Vorgaben reagieren.


