1. Januar 2026 gilt ein gesetzlicher Mindestlohn von 13,90 Euro pro Stunde. Das hat direkte Auswirkungen auf die Verdienstgrenzen von Minijobs und Midijobs. Steigt der Mindestlohn, steigt automatisch auch die Minijob-Grenze. „Unternehmen sollten die neuen Werte frühzeitig prüfen, damit Beschäftigungen korrekt eingestuft bleiben und keine Beitragsrisiken entstehen“, erklärt Annette Günther-Junghanns, Steuerberaterin bei Treukontax in Würzburg.
Wie wird die neue Minijob-Grenze berechnet?
Die Geringfügigkeitsgrenze orientiert sich seit ihrer Einführung an einer wöchentlichen Arbeitszeit von zehn Stunden zu Mindestlohnbedingungen. Für die Berechnung gilt die Formel: Mindestlohn × 130 / 3, anschließend auf volle Euro aufrundet. Damit steigt die Grenze von derzeit 556 Euro auf 603 Euro monatlich. Für zwölf Monate ergeben sich maximal 7.236 Euro, zuvor waren es 6.672 Euro.
Was passiert, wenn ein Minijob kurzfristig über der Grenze liegt?
Im Betriebsablauf kann es immer wieder zu unvorhersehbaren Mehrverdiensten kommen, etwa durch Krankheitsvertretungen, Saisonschwankungen oder einmalige Sonderzahlungen. Solche kurzfristigen Überschreitungen gefährden den Minijobstatus nicht, solange sie höchstens in zwei Kalendermonaten eines Zeitjahres auftreten und der jeweilige Überschreitungsbetrag die Minijobgrenze nicht übersteigt. In Ausnahmefällen kann eine geringfügig entlohnte Person somit das 14-Fache der Monatsgrenze verdienen. Ab 2026 entspricht das maximal 8.442 Euro innerhalb von zwölf Monaten. „Unternehmen sollten diese Ausnahmeregel kennen, um flexibel reagieren zu können, ohne versehentlich eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung auszulösen“, betont Steuerberaterin Annette Günther-Junghanns.
Welche Auswirkungen hat die Anpassung auf Midijobs?
Die neuen Grenzen betreffen auch Beschäftigungen im Übergangsbereich. Ab 2026 beginnt ein Midijob bei einem Monatsverdienst von 603,01 Euro und endet weiterhin bei 2.000 Euro. In diesem Bereich zahlen Arbeitgeber und Beschäftigte reduzierte Sozialversicherungsbeiträge, was die Beschäftigung attraktiver machen kann.
Was sollten Unternehmen jetzt tun?
Mit der Anhebung des Mindestlohns und der daraus resultierenden Verschiebung der Verdienstgrenzen sollten Betriebe bestehende Arbeitsverträge und Gehaltsabrechnungen zeitnah prüfen. Dazu gehört, Stundenumfänge anzupassen, Entgeltgrenzen zu kontrollieren und die Lohnsoftware rechtzeitig zu aktualisieren. „Unternehmen profitieren von klaren Vereinbarungen mit ihren Mitarbeitenden, um künftige unvorhersehbare Überschreitungen besser einzuplanen“, sagt Steuerberaterin Annette Günther-Junghanns.


