Nicht immer verläuft der Übergang in Ausbildung oder Studium reibungslos. Oft liegen einige Monate Wartezeit bis zum Beginn von Ausbildung oder Studium. Müssen Eltern dann auf das Kindergeld verzichten? Die gute Nachricht: Unter bestimmten Voraussetzungen zahlt die Familienkasse auch in dieser Zeit weiter Kindergeld. „Wichtig ist, dass es sich um eine Übergangszeit von maximal vier Monaten zwischen zwei Ausbildungsabschnitten handelt – zum Beispiel zwischen dem Abitur und dem Studienbeginn“, erklärt Andreas Spenger, Steuerberater bei Treukontax in Freising.
Welche Voraussetzungen gelten?
Während dieser Übergangszeit spielt es keine Rolle, ob das Kind arbeitet oder wie viel es verdient – solange es sich noch nicht in einer ersten abgeschlossenen Berufsausbildung befindet. Das bedeutet konkret: Wenn ein Kind nach dem Abitur vier Monate lang in Vollzeit arbeitet (z. B. 40 Stunden pro Woche bei einem Bruttolohn von 2.500 Euro im Monat) und anschließend ein Studium beginnt, bleibt der Anspruch auf Kindergeld für das gesamte Jahr bestehen. „Solange kein Berufsabschluss vorliegt, befindet sich das Kind entweder in Ausbildung oder in einer zulässigen Übergangszeit“, so Steuerberater Andreas Spenger.
Welche Einschränkungen gibt es?
Anders sieht es aus, wenn das Kind bereits einen Berufsabschluss hat. Dazu sagt Steuerberater Andreas Spenger: „Dann gelten strengere Regeln, um den Kindergeldanspruch und andere steuerliche Vergünstigungen nicht zu verlieren.“ Eltern und Kinder sollten daher folgende Punkte beachten:
• Stellen Sie sicher, dass eine Schulbescheinigung sowie eine Zulassung oder Immatrikulationsbescheinigung für das Studium vorliegen.
• Verzögert sich der Studienbeginn (z. B. wegen des Semesterstarts), dokumentieren Sie die Absicht zur Aufnahme des Studiums klar.
• Weisen Sie ernsthafte Bemühungen um einen Ausbildungsplatz nach (z. B. durch Bewerbungen oder Absagen) für den Fall, dass das Kind keinen Studienplatz erhält.


