Kinder sind teuer. Umso mehr freuen sich Eltern, wenn ihr Arbeitgeber ihnen bei den Betreuungskosten unter die Arme greift. Wer sich etwa an den Kosten für den Kindergarten beteiligt, sollte dabei einiges beachten. „Nur wer sich an bestimmte Regeln hält, stellt sicher, dass der Zuschuss auch steuer- und abgabenfrei ist“, sagt Christina Neukirchner, Steuerberaterin bei Treukontax in Münchberg.
Welche Kosten werden begünstigt?
Steuerlich begünstigt werden Zuschüsse für Kindertagesstätten, Kinderkrippen, an Schulen angegliederte Kindergärten, Tages- oder Wochenmütter sowie Ganztagspflegestellen. „Dabei ist es unerheblich, ob es sich um einen betrieblichen oder einen außerbetrieblichen Kindergarten handelt“, erläutert Steuerberaterin Christina Neukirchner. Leistungen, die zusätzlichen Unterricht des Kindes ermöglichen, sind dagegen nicht steuerfrei.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Damit eine steuerfreie Arbeitgeberleistung vorliegt, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
• Der Zuschuss wird zusätzlich zum Lohn gezahlt (keine Entgeltumwandlung).
• Die Einrichtung ist zur Unterbringung (Unterkunft und Verpflegung) und zur Betreuung von Kindern geeignet.
• Die Kinder sind nicht schulpflichtig bzw. eingeschult.
„In Bundesländern mit "späten Sommerferien" können die Kindergartenzuschüsse auch noch in den Monaten August und September steuerfrei ausgezahlt werden“, ergänzt Steuerberaterin Christina Neukirchner.
Was ist darüber hinaus zu beachten?
„Arbeitgeber und Mitarbeitende müssen beide ihren Teil dazu beitragen, dass die Zuschüsse steuer- und abgabenfrei gezahlt werden können“, betont Treukontax-Steuerberaterin Christina Neukirchner. So müssen die Mitarbeitenden ihrem Arbeitgeber mit dem jährlichen Bescheid über die Kindergartenbeiträge nachweisen, dass sie die Zahlungen mindestens in Höhe des Zuschusses geleistet haben. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, diesen Beleg zusammen mit den Lohnunterlagen aufzubewahren. Ist der Zuschuss zum Kindergarten lohnsteuerfrei ist, muss der Betrieb dafür auch keine Sozialversicherungsbeiträge abführen.


