@iStock - Ridofranz
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Keine Steuerermäßigung bei Barzahlungen

Wer für haushaltsnahe Pflegeleistungen bar zahlt, kann künftig keine Steuerermäßigung mehr geltend machen. Und auch für Unterhaltszahlungen gelten nun strengere Regeln.

„Für Putzkräfte und Handwerker gilt die Regelung bereits seit Längerem, nun werden für die Anerkennung haushaltsnahe Pflege- und Betreuungsleistungen ähnlich strenge Anforderungen gestellt“, erklärt Carina Lämmermann, Steuerberaterin bei Treukontax in Schwabach. Ab 2025 gelten für die Steuerermäßigungen all dieser haushaltnahen Dienstleistungen folgende Voraussetzungen: 

  • der Erhalt einer Rechnung und 
  • die Zahlung auf das Konto des Leistungserbringers

Auch der Nachweis von Geldzahlungen für den Unterhalt wird strenger. „Das trifft vor allem im Ausland lebende Personen, die Geld erhalten“, sagt Steuerberaterin Carina Lämmermann. Ab diesem Jahr werden auch bei Unterhaltsaufwendungen nur noch Banküberweisungen akzeptiert. „Bargeld bei Familienheimfahrten mitnehmen wird künftig nicht mehr als Zahlungsweg anerkannt“, erläutert Steuerberaterin Carina Lämmermann. Nur in ganz besonderen Fällen, wie etwa Krieg im Wohnsitzstaat der unterhaltenen Person und einer darauf beruhenden Verwaltungsregelung, können die Finanzverwaltungen hier Erleichterungen gewähren.
 

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