Kassenregistrierung: Weiterhin Termine beachten!

Für Betriebe, die Registrierkassen einsetzen, heißt es auch nach der erstmaligen Meldung elektronischer Kassen: Dranbleiben und die Monatsfrist beachten.

Die erste Hürde ist geschafft. Seit dem 31. Juli 2025 ist die Übergangsregelung für Unternehmerinnen und Unternehmer zur Meldung elektronischer Kassensysteme ausgelaufen. Alle Kassensysteme, die ab Juli 2025 neu angeschafft oder geleast wurden, müssen nun immer binnen eines Monats gemeldet werden. Wer also seit Juli ein neues System einsetzt, muss es spätestens im August 2025 melden. „Dabei ist wichtig: Die Meldung ist nur elektronisch möglich – über das Online-Finanzamt „Mein ELSTER“ oder die ERiC-Schnittstelle“, sagt Maria Zapletal, Steuerberaterin bei Treukontax in Augsburg.

Was muss gemeldet werden?

Elektronische Aufzeichnungssysteme sind zum Beispiel:

  • Kassensysteme oder Registrierkassen
  • App- oder Tablet-Kassenlösungen
  • Waagen mit Zahlungsfunktionen
  • Taxameter und Wegstreckenzähler

Dabei gilt für alle Geräte: Sie müssen barzahlungsfähig sein und über eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung (TSE) verfügen.

 

Die Termine in der Übersicht:

Anmeldung

Anschaffung bis 30. Juni 2025:

à Anmeldung bis 31. Juli 2025

Anschaffung ab 1. Juli 2025:
à Anmeldung innerhalb eines Monats

Abmeldung

Außerbetriebnahme bis 30. Juni 2025:
à Abmeldung bis 31. Juli 2025 nur dann erforderlich, wenn sie zuvor angemeldet wurden.

Außerbetriebnahme ab 1. Juli 2025:             
à Abmeldung innerhalb eines Monats

 

Mehr Infos zum Thema finden sich auch in unserem Beitrag vom 16.6.2025.

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