Unter Inflation versteht man die (steigende) Preisentwicklung der Konsumausgaben privater Haushalte. Der Begriff „kalte Progression“ beschreibt eine versteckte Steuererhöhung. Sie tritt auf, wenn Gehaltserhöhungen durch die Inflation fast „aufgefressen“ werden, aber gleichzeitig zu einer höheren Besteuerung führen. Den Grund dafür erklärt Erik Arnold, Steuerberater bei Treukontax in Roth: „Der progressive Einkommensteuertarif führt bei unverändertem Realeinkommen zu einer höheren Durchschnittsbelastung. Ganz konkret bedeutet das, dass auch trotz eines höheren Gehalts aufgrund der Wirkung der Inflation real weniger Geld zur Verfügung steht.“
Um dem entgegenzuwirken, werden der Grundfreibetrag und die anderen Eckwerte des Einkommensteuertarifs (des Folgejahres) mindestens um die Inflation (des Entstehungsjahres) verschoben. Für das Jahr 2025 hat der Gesetzgeber eine Erhöhung des Grundfreibetrags von 11.784 Euro auf 12.096 Euro beschlossen.
Der Effekt lässt sich am besten an einem vereinfachten Beispiel verdeutlichen:
| Vorjahr | aktuelles Jahr |
Jahres-Arbeitseinkommen | 24.000 Euro | 24.600 Euro (2,5 % Lohnerhöhung zur Anpassung an die Inflation) |
Steuerlast | 1.273 Euro | 1.303 Euro (nach angepassten Tarifeckwerten) |
Steuerberater Erik Arnold erklärt: „Ohne den Ausgleich der kalten Progression würde die Steuerlast bei einem um 600 Euro höheren Einkommen in dieser Einkommensgruppe um 119 Euro höher ausfallen, da der höhere Betrag auch unter die Steuerprogression fallen würde. Durch die Tarifanpassung steigt die Steuerlast jedoch nur um 30 Euro.“


