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Inventur in der Landwirtschaft

Landwirtschaftliche Betriebe, die buchführungspflichtig sind, müssen zum Bilanzstichtag auch eine Inventur durchführen. Worauf zu achten ist, erklärt Anton Heindl, Steuerberater bei Treukontax in Traunstein.

Bei einer Inventur müssen Betriebe Unternehmensvermögen und Schulden erfassen. Inventurpflichtig sind alle Unternehmen, die eine Bilanz erstellen – dazu gehören also auch buchführungspflichtige Land- und Forstwirtschaftsbetriebe. Durchgeführt wird eine Inventur jeweils einmal im Jahr zum Bilanzstichtag, also zum letzten Tag des Geschäftsjahres, auf den sich die Bilanz bezieht. „In der Regel ist das in der Landwirtschaft der 30. Juni eines Jahres“, erklärt Anton Heindl, Steuerberater bei Treukontax in Traunstein. „Also ein Zeitpunkt, an dem viele Betriebsmittel bereits verbraucht und die Lagerbestände an Ackerfrüchten gering sind. Das erleichtert die jährliche Bestandsaufnahme zum Ende des Wirtschaftsjahres.“

Was muss erfasst werden?
Die Inventur umfasst das Tiervermögen und das Umlaufvermögen, also insbesondere die Lagerbestände. Für das Anlagevermögen genügt meist die Abstimmung mit dem vorhandenen Anlagenverzeichnis, auch Verschrottungen und unentgeltliche Abgänge von Altgeräten sind zu vermerken. „Bargeld und Bankbestände müssen tagesgenau dokumentiert werden“, sagt Steuerberater Anton Heindl. 
Buchführungspflichtige Landwirte müssen zudem in einem Anbauverzeichnis angeben, mit welchen Fruchtarten die selbstbewirtschafteten Flächen im abgelaufenen Wirtschaftsjahr bestellt waren.

Welche Informationen werden für die Inventur benötigt?
Inventur bedeutet „Zählen“, „Messen“ und „Wiegen“ von Beständen. Die Daten müssen plausibel sein. 
Eine zentrale Rolle bei der Erfassung von Tierbeständen spielt die sogenannte HIT-Datenbank, das Herkunftssicherungs- und Informationssystem für Tiere. „Da Betriebsprüfer diese Datenbank zur Kontrolle der Tierzahlen auch rückwirkend nutzen, ist hier eine genaue und nachvollziehbare Dokumentation erforderlich“, fügt Steuerberater Anton Heindl hinzu. 

Welche Rolle spielt der Mehrfachantrag bei der Inventur? 
Mit dem Mehrfachantrag beantragen landwirtschaftliche Betriebe Fördermaßnahmen und Ausgleichszahlungen. Steuerberater Anton Heindl erläutert: „Auch wenn der Mehrfachantrag natürlich nicht speziell für die Inventur gedacht ist, liefert er viele strukturierte und aktuelle Daten, die bei der Vorbereitung und Plausibilisierung der Inventur sehr nützlich sind.“

Daten im Mehrfachantrag

Relevanz für die Inventur

Tierbestände (z. B. Mutterkuhprämie, Schaf-/Ziegenprämie)

Wichtig für die Erfassung der Tierzahlen, die mit der HIT-Datenbank abgeglichen werden

Flächennutzung (bewirtschaftete Flächen, Kulturen, Nutzungsarten)

Hilfreich bei der Bewertung von Feldinventar und stehenden Kulturen

Bewirtschaftungsdaten (Fruchtfolgen, Zwischenfrüchte, Ökoregelungen, KULAP-Maßnahmen)

Relevant für die Bewertung von Vorräten und noch nicht geernteten Kulturen

Stall- und Weidehaltung (Stallhaltung vs. Weidehaltung)

Nützlich für die Bewertung von Futtervorräten und Stallausstattung

 

Um die Inventur zu erleichtern, versenden wir an die von uns betreuten buchführungspflichtigen Betriebe extra Inventurbögen, in denen die Aufzeichnungen bequem vorgenommen werden können.

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