In aller Kürze: Umsatzsteuerjahreserklärung: Keine Abgabepflicht für Kleinunternehmer, oder doch?

Kleinunternehmer sollen künftig grundsätzlich von der Übermittlung von Umsatzsteuererklärungen für ein Kalenderjahr befreit sein, beschlossen der Bundestag und der Bundesrat im neu verabschiedeten Wachstumschancengesetz. Das heißt: Für das laufende Kalenderjahr 2024 muss im Jahr 2025 keine Umsatzsteuererklärung mehr abgegeben werden.

KeineRegel ohne Ausnahmen: Die Verpflichtung zur Abgabe einer Umsatzsteuerjahreserklärung besteht weiterhin, wenn der Kleinunternehmer:

  • vom Finanzamt zur Abgabe einer Umsatzsteuererklärung aufgefordert wird.
  • für sein Unternehmen Dienstleistungen aus anderen EU-Staaten in Anspruch nimmt oder Waren aus anderen EU-Staaten erwirbt.
    Werden allerdings für innergemeinschaftliche Erwerbe Schwellenwerte unterschritten, kann wiederum die Erklärungspflicht entfallen.
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