Kleinunternehmer sollen künftig grundsätzlich von der Übermittlung von Umsatzsteuererklärungen für ein Kalenderjahr befreit sein, beschlossen der Bundestag und der Bundesrat im neu verabschiedeten Wachstumschancengesetz. Das heißt: Für das laufende Kalenderjahr 2024 muss im Jahr 2025 keine Umsatzsteuererklärung mehr abgegeben werden.
KeineRegel ohne Ausnahmen: Die Verpflichtung zur Abgabe einer Umsatzsteuerjahreserklärung besteht weiterhin, wenn der Kleinunternehmer:
- vom Finanzamt zur Abgabe einer Umsatzsteuererklärung aufgefordert wird.
- für sein Unternehmen Dienstleistungen aus anderen EU-Staaten in Anspruch nimmt oder Waren aus anderen EU-Staaten erwirbt.
Werden allerdings für innergemeinschaftliche Erwerbe Schwellenwerte unterschritten, kann wiederum die Erklärungspflicht entfallen.