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In aller Kürze: Erbschaftsteuergesetz: Bayern beantragt ein Normenkontrollverfahren

Die bayerische Staatsregierung hat beim Bundesverfassungsgericht ein Normenkontrollverfahren auf den Weg gebracht. 


Das Verfahren unter dem Aktenzeichen 1 BvF 1/23 betrifft das Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz – insbesondere die Bewertung des Grundbesitzes und die persönlichen Freibeträge. 


Ziel ist, eine Regionalisierung der gesetzlichen Regelungen zu ermöglichen, da die starren Freibeträge der Höhe sowie der Entwicklung der Immobilienpreise nicht gerecht werden. 


Wie werden die Karlsruher Richter über die zur Prüfung stehenden Aspekte entscheiden? Meist dauert es mehrere Jahre, bis solch ein Verfahren zur Entscheidung gelangt. Nach den Erfahrungen der Vergangenheit dürfte eine verfassungskonforme Neuregelung dann für die Zukunft gelten. Weniger wahrscheinlich ist, dass rückwirkend die Freibeträge erhöht werden.
 

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