@iStock - Liubomyr Vorona
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Höhere Umsatzgrenze für die Ist-Besteuerung

Mit der Anhebung der Umsatzgrenzen können mehr Unternehmerinnen und Unternehmer zur Ist-Besteuerung wechseln, Worum es dabei geht und welche Vorteile die Methode zur Umsatzsteuerberechnung hat, erklärt Treukontax-Steuerberater Andreas Kohl.

Das kürzlich verabschiedete Wachstumschancengesetz sieht eine Reihe von Änderungen vor, die auch das Steuerrecht betreffen. Dazu gehört auch die Anhebung der Grenze für die Wahl zur Ist-Besteuerung. Diese ist jetzt von 600.000 Euro auf 800.000 Euro angehoben worden. Dies gilt rückwirkend ab dem 01.01.2024. „Dabei ist immer der der Gesamtumsatz im Vorjahr entscheidend“, erklärt Andreas Kohl, Steuerberater bei Treukontax in Bayreuth. „Für 2024 ist also 2023 maßgebend.“

Was ist der Unterschied zwischen Ist- und Soll-Besteuerung?
Es gibt zwei Methoden der Umsatzsteuerberechnung: die Ist-Besteuerung und die Soll-Besteuerung. Bei der Ist-Besteuerung werden die vereinnahmten Entgelte besteuert. „Unternehmerinnen und Unternehmer müssen also die Umsatzsteuer erst an das Finanzamt entrichten, nachdem die Kundschaft ihre Rechnungen beglichen hat“, erklärt Steuerberater Andreas Kohl. Im Gegensatz dazu müssen Betriebe bei der Soll-Besteuerung die Umsatzsteuer bereits nach Erbringung der Leistungen und unabhängig davon, ob die Kunden schon bezahlt haben, an das Finanzamt abführen.

Was sind die Vorteile der Methoden?
Ein Vorteil der Ist-Besteuerung ist, dass der Unternehmer oder die Unternehmerin die Umsatzsteuer nicht vorfinanzieren muss, weil die Umsatzsteuer erst nach dem Geldeingang an das Finanzamt abfließt. „Den Liquiditätsvorteil können Betriebe nutzen“, sagt Treukontax-Steuerberater Andreas Kohl. „Allerdings kann die Anwendung der Ist-Besteuerung zu einem höheren Verwaltungsaufwand führen, wenn die offenen Forderungen separat überwacht werden müssen, da sie nicht in der Buchhaltung erscheinen.“

Wie können Unternehmen und Selbstständige zur Ist-Besteuerung wechseln?
Nach dem Umsatzsteuergesetz gilt die Soll-Besteuerung als Regelfall. Steuerberater Andreas Kohl weist darauf hin: „Wer zur Ist-Besteuerung wechseln will, muss das beim Finanzamt beantragen.“ Dafür müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Zum einen ist die Grenze beim Gesamtumsatz zu beachten, die jetzt bei 800.000 liegt. Ebenfalls wechseln können bestimmte Betriebe, die von der Buchführungspflicht befreit sind. Und auch Freiberufler, die ihre Gewinne mithilfe der so genannten Einnahmen-Überschussrechnung ermitteln, können unabhängig von deren Höhe ihrer freiberuflichen Umsätze immer die Ist-Besteuerung wählen.

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