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Geschenkkörbe richtig versteuern

Wein, feine Plätzchen, eigens hergestellte Marmelade und Christbaumschmuck? Was als Präsentkorb oft gut ankommt, kann mit Blick auf die Umsatzsteuer schnell zur Herausforderung werden. Denn unterschiedliche Waren lösen oftmals verschiedene Steuersätze aus. Wir zeigen, worauf es ankommt.

Wann wird ein Geschenkkorb steuerlich kompliziert?
Gerade in der Weihnachtszeit bieten viele Unternehmen Geschenkkörbe zum Verkauf an. Doch sobald unterschiedliche Produkte in einem Korb landen, entstehen steuerliche Besonderheiten. Gesetzlich zählt jeder Geschenkkorb zunächst als „Warenzusammenstellung“, die aus mehreren eigenständigen Bestandteilen besteht – möglicherweise mit unterschiedlichen Steuersätzen. „Unternehmen dürfen den Gesamtpreis nicht einfach pauschal versteuern, sondern müssen die einzelnen Bestandteile gesondert betrachten“, erklärt Dr. Dorothea Heide, Steuerberaterin bei Treukontax in München.

Welche Steuer für welches Produkt?
Wein, Schokolade oder Konfitüre haben häufig unterschiedliche Steuersätze. 19 Prozent etwa fallen für alkoholische Getränke oder Ansichtskarten an, sieben Prozent für viele Lebensmittel. Damit die Umsatzsteuer korrekt erfasst wird, müssen Unternehmen den Gesamtpreis des Korbs auf die Bestandteile nach ihren Einzelverkaufspreisen aufteilen. Einkaufspreise sind dabei irrelevant. Maßgebend sind die Preise, die für die Produkte im Einzelverkauf erzielen würden. „Die Aufschlüsselung muss eindeutig dokumentiert sein. Ist die Aufteilung nicht klar und nachvollziehbar, spielt das Finanzamt häufig nicht mit“, sagt Steuerberaterin Dr. Dorothea Heide.

Wie funktioniert die Entgeltaufteilung in der Praxis? 
Die nachfolgende Beispielrechnung zeigt, wie die Aufteilung bei einem Präsentkorb für 40 € netto funktioniert. Enthalten sind (Netto-Preise):
•    1 Flasche Wein (Einzelpreis 20 €, USt.-Satz 19 %)
•    2 Tafeln Schokolade (Einzelpreis gesamt 10 €, USt.-Satz 7 %)
•    4 Gläser Konfitüre/Chutney (Einzelpreis 5 €, USt.-Satz 7 %)
Gesamteinzelverkaufspreise: 50 € (netto)
Gesamtpreis Präsentkorb: 40 € (netto)

Entgeltaufteilung:
•    Wein: 20/50 × 40 € = 16 €
•    Schokolade: 10/50 × 40 € = 8 €
•    Konfitüre: 20/50 × 40 € = 16 €
Umsatzsteuer:
•    Wein: 16 € × 19 % = 3,04 €
•    Schokolade: 8 € × 7 % = 0,56 €
•    Konfitüre: 16 € × 7 % = 1,12 €
Gesamtumsatzsteuer: 4,72 €
Bruttopreis: 44,72 €

Was gilt, wenn der Korb nur Waren mit einem Steuersatz enthält?
Enthält ein Geschenkkorb ausschließlich Waren mit demselben Umsatzsteuersatz, etwa nur Schokolade und Kekse, wird das Entgelt komplett mit dem einheitlichen Satz versteuert. „In solchen Fällen entfällt die komplizierte Aufteilung, die Rechnungsstellung wird deutlich einfacher“, sagt Steuerberaterin Dr. Dorothea Heide.

Welche Besonderheiten gelten für landwirtschaftliche Betriebe?
Landwirtschaftsbetriebe, die in ihrem Hofladen selbst erzeugte landschaftliche Produkte verkaufen, profitieren von einem pauschalen Steuersatz von 7,8 Prozent (Stand 2025). Werden jedoch zugekaufte Waren in einem Präsentkorb verkauft, wie Wein oder Schokolade, gelten für diese Produkte die regulären Steuersätze. „Auch hier ist entscheidend, dass der Einzelverkaufspreis der jeweiligen Ware maßgeblich für die Entgeltaufteilung ist“, ergänzt Treukontax-Steuerberaterin Dr. Dorothea Heide.

 

 

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