Fälligkeitstermine für Vorauszahlungen
Die festgesetzten vierteljährlichen Vorauszahlungen sind jeweils zu folgenden Terminen fällig:
Quartal | Fälligkeitstag |
1. Quartal | 10.03.2026 |
2. Quartal | 10.06.2026 |
3. Quartal | 10.09.2026 |
4. Quartal | 10.12.2026 |
Was sich ändert
Bisher verschickte das Finanzamt in Bayern vor jedem Termin ein Erinnerungsschreiben, oft mit einem vorausgefüllten Überweisungsträger. Diese Schreiben entfallen künftig – bereits ab der Zahlung im März 2026.
Das bedeutet: Sie müssen selbst prüfen, ob und in welcher Höhe Vorauszahlungen in Ihrem Steuerbescheid festgesetzt wurden, und rechtzeitig überweisen.
Die bisherigen Papier-Überweisungsträger werden nicht mehr bereitgestellt. Wer weiterhin per Überweisung zahlen möchte – etwa über Online-Banking oder eigene Formulare – kann das natürlich weiterhin tun.
Bequeme Alternativen
Am einfachsten ist die Nutzung des SEPA-Lastschriftverfahrens. Dabei zieht das Finanzamt die fälligen Beträge automatisch vom angegebenen Konto ein. Das passende Formular finden Sie hier: SEPA-Lastschriftmandat Bayern (PDF).
Alternativ können Sie einen Dauerauftrag einrichten. Wichtig ist in jedem Fall, dass Ihr Konto zum Fälligkeitstag ausreichend gedeckt ist.
Bei verspäteter Zahlung
Wird die Zahlung zu spät geleistet, fallen automatisch Säumniszuschläge an. Entscheidend ist, wann das Geld auf dem Konto des Finanzamts eingeht.
Für eine Schonfrist von 3 Tagen gilt: Innerhalb dieser Zeit entstehen keine Zuschläge.
Fällt der Fälligkeitstag auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, verschiebt sich die Frist auf den nächsten Werktag.


