Entlastung für Familien ab 2026

Zum 1. Januar 2026 steigen Grundfreibetrag und Kindergeld. Während der höhere Grundfreibetrag das steuerfreie Existenzminimum absichert, sorgt das Zusammenspiel aus Kindergeld und Kinderfreibetrag weiterhin für eine automatische steuerliche Optimierung.

Mit dem Start ins neue Jahr setzt der Gesetzgeber klare Signale – auch zugunsten von Familien. Der Grundfreibetrag wird auf 12.348 Euro erhöht. „Der Grundfreibetrag ist als sogenannte Nullzone im Steuertarif integriert, das bedeutet: Bis zu dieser Höhe des zu versteuernden Einkommens fällt keine Einkommensteuer an“, erklärt Grit Scholz, Steuerberaterin bei Treukontax in Neustadt an der Orla. Erst der darüberhinausgehende Teil des Einkommens unterliegt der Besteuerung. Bei zusammen veranlagten Ehe- und Lebenspartnern verdoppelt sich der Freibetrag entsprechend auf 24.696 Euro. 

Welche Änderungen gibt es beim Kindergeld?
Auch Familien mit Kindern erhalten 2026 höhere Leistungen. Das Kindergeld steigt auf 259 Euro pro Monat und Kind. Parallel dazu erhöht sich der einkommensteuerliche Freibetrag für das sächliche Existenzminimum des Kindes, der sogenannte Kinderfreibetrag, auf 3.414 Euro pro Elternteil und Jahr; diese Anpassung stärkt insbesondere Haushalte mit höherem Einkommen, bei denen der steuerliche Freibetrag stärker ins Gewicht fällt.

Wie entscheidet das Finanzamt zwischen Kindergeld und Freibetrag?
Eltern müssen sich nicht selbst zwischen Kindergeld und Kinderfreibetrag entscheiden. Das Finanzamt prüft im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung automatisch, welche Variante günstiger ist. Übersteigt die Steuerersparnis durch den Kinderfreibetrag das bereits ausgezahlte Kindergeld, berücksichtigt das Finanzamt den Freibetrag und senkt die Steuerlast entsprechend. Ist das Kindergeld günstiger, bleibt es bei der laufenden Auszahlung. „Dieses Günstigerprinzip sorgt dafür, dass Familien immer die für sie vorteilhafteste Entlastung erhalten“, ergänzt Steuerberaterin Grit Scholz.

Warum sind die Änderungen auch für Unternehmen relevant?
Für Unternehmerinnen und Unternehmer wirken sich die neuen Freibeträge unmittelbar auf die private Steuerbelastung aus. Gleichzeitig spielen sie in der Lohnabrechnung eine Rolle, da Grundfreibetrag und Kindergeldregelungen indirekt Einfluss auf Nettolöhne und auch auf Gehaltsgespräche haben. 

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