Empfängerüberprüfung bei SEPA-Zahlungen ab Oktober 2025

Anfang des Monats ist die Pflicht zur Überprüfung des Zahlungsempfängers in Kraft getreten. Was das für Überweisungen, auch im Geschäftsverkehr bedeutet, erklären wir hier.

Aufgrund einer EU-Verordnung müssen Banken und andere Zahlungsdienstleister seit diesem Monat überprüfen, ob bei SEPA-Überweisungen (Abkürzungen, siehe Glossar) Empfängername und internationale Kontonummer (IBAN) übereinstimmen. Ziel dieses sogenannten Verification of Payee (VoP) ist es, Fehlüberweisungen zu vermeiden und betrügerische Zahlungen, etwa durch gefälschte Rechnungen, frühzeitig zu stoppen.

Wie funktioniert das neue System?
Bei jeder Überweisung überprüft das System automatisch, ob die Empfängerangaben korrekt sind. Die Rückmeldung erfolgt in drei Stufen:

  • Match: Name und IBAN stimmen überein.
  • Near match: Es gibt nur kleine Abweichungen, etwa Tippfehler.
  • No match: Name und IBAN passen nicht zusammen.

Diese Information erscheint im Online-Banking oder im Firmenzahlungsverkehr direkt vor der Freigabe. Unternehmen können dann entscheiden, ob sie die Zahlung korrigieren oder trotz Abweichung ausführen wollen.
„Mit der neuen Pflicht erhöhen sich die Sicherheitsstandards im Zahlungsverkehr erheblich“, erklärt August Krichbaumer, Steuerberater bei Treukontax in Rosenheim. „Besonders für Unternehmen, die viele Transaktionen tätigen, ist die korrekte Datenerfassung jetzt entscheidend, um Verzögerungen oder Fehlbuchungen zu vermeiden.“ 

Welche Zahlungen sind betroffen?
Die Regelung gilt für alle SEPA-Überweisungen, also auch für Echtzeitüberweisungen (Instant Payments) und interne Umbuchungen zwischen eigenen Konten. Nicht betroffen sind Überweisungen außerhalb des SEPA-Raums oder Euro-Eilüberweisungen.

Was sollten Unternehmerinnen und Unternehmer jetzt tun? 
Unternehmen sollten Mitarbeitende im Rechnungswesen über die neue Regelung informieren und dafür sorgen, dass Zahlungsprozesse, insbesondere Stammdaten und Zahlungsvorlagen, sorgfältig geprüft und gegebenenfalls aktualisiert werden. Besonders relevant ist dies bei Lieferantenzahlungen, Steuerüberweisungen, Sozialabgaben oder bei der Anlage von Daueraufträgen. Wichtig ist, dass die Empfängernamen exakt so hinterlegt werden wie sie bei der Bank registriert sind. Schon kleine Abweichungen im Empfängernamen (z. B. Zusätze wie „z. Hd.“) können künftig zu einem „No match“ führen. „Die neue Empfängerüberprüfung erhöht die Sicherheit im Zahlungsverkehr, verlangt von Unternehmen aber zugleich präzisere Prozesse“, mahnt Steuerberater August Krichbaumer.


Glossar: Die wichtigsten Abkürzungen

VoP (Verification of Payee)

Verfahren zur Empfängerüberprüfung. Banken müssen bei jeder SEPA-Überweisung prüfen, ob der Name des Zahlungsempfängers zur IBAN passt.

SEPA (Single Euro Payments Area)
Einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum, der europaweite Überweisungen und Lastschriften nach denselben Standards ermöglicht.

IBAN (International Bank Account Number)
Internationale Kontonummer, die jedes Bankkonto eindeutig identifiziert. Sie ersetzt nationale Kontonummern und Bankleitzahlen.

 

Weiterführende Links zum Thema:

Fragen und Antworten zur Empfängerüberprüfung… | Bankenverband

VoP: SEPA-Zahlungen sicher abwickeln ab Okt 2025 | DATE

 

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