Seit Beginn des Jahres 2025 müssen Unternehmen in Deutschland elektronische Rechnungen (E-Rechnungen) empfangen können, wenn sie von anderen Unternehmen Waren erwerben oder Dienstleistungen in Anspruch nehmen. Für das Erstellen und Versenden von E-Rechnungen bestehen Übergangsfristen: Je nach Umsatzhöhe dürfen bis Ende 2026 oder bis Ende 2027 weiterhin Papier- oder mit Zustimmung des Leistungsempfängers einfache digitale Rechnungen ausgestellt werden.
Was gilt für Vereine?
Das Umsatzsteuerrecht bestimmt, wer als Unternehmer und was als unternehmerische Tätigkeit gilt. „Grundsätzlich müssen sich daher auch Vereine an die neuen Regelungen halten“, sagt Steuerberaterin Kerstin Warchhold. „Tatsächlich betroffen sind jedoch nur die Bereiche, die unternehmerisch tätig sind.“ Dazu gehören alle Tätigkeiten der Zweckbetriebe, der Vermögensverwaltung und der steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetriebe. Die sogenannte „ideelle Sphäre“ des Vereins dagegen gilt nicht als unternehmerische Aktivität im Sinne des Umsatzsteuerrechts.
Was sollten Vereine jetzt tun?
„Vereinen empfehlen wir aus praktischen Erwägungen, den Empfang von E-Rechnungen ab 2025 für alle Sphären einheitlich zu ermöglichen“, erläutert Treukontax-Steuerberaterin Kerstin Warchhold. Außerdem ist zu bedenken, dass E-Rechnungen in Zukunft (spätestens ab 2028) ohnehin in allen Bereichen des Vereins erstellt werden müssen, in denen Waren oder Dienstleistungen an andere Unternehmen verkauft werden. Darunter fallen auch hier die Zweckbetriebe, die Vermögensverwaltung oder steuerpflichtige wirtschaftliche Geschäftsbetriebe. Verkäufe oder Dienstleistungen an Privatpersonen sind davon aber nicht betroffen.
Welche Ausnahmen gelten noch?
Macht ein Verein von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch, gilt keine Pflicht zur E-Rechnung. Ebenfalls ausgenommen sind Kleinbetragsrechnungen bis 250 Euro. „Auch Vereine, die nur in der ideellen Sphäre tätig sind und folglich keine weiteren Bereiche haben, sind nicht zwingend von den neuen Regeln zur E-Rechnung betroffen“, ergänzt Steuerberaterin Kerstin Warchhold.