In Deutschland hat jede Person eine Identifikationsnummer, die das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) als eindeutiges Identifikationsmerkmal zuteilt. Frühestens ab Herbst 2024 wollen die Finanzbehörden zudem sogenannte Wirtschafts-Identifikationsnummern (W-IdNr.) vergeben.
Wer bekommt die neue Nummer?
„Alle wirtschaftlich Tätigen werden die neue Wirtschaftsidentifikations-Nummer bekommen“, erklärt Josef Denk, Steuerberater bei Treukontax in Landshut. Wirtschaftlich Tätige sind:
- natürliche Personen, die wirtschaftlich tätig sind
- juristische Personen
- Personenvereinigungen
So erhalten künftig etwa Einzelkaufleute und Freiberufler neben ihrer persönlichen IdNr. zusätzlich eine W-IdNr., damit der betriebliche Bereich klar und eindeutig von der privaten Sphäre getrennt wird. „Das Bundeszentralamt für Steuern wird die neue Wirtschaftsidentifikations-Nummer auf Anforderung der zuständigen Finanzbehörde erteilen“, erklärt Steuerberater Josef Denk. „Ein Antrag ist dafür also nicht erforderlich.“
Die W-IdNr. wird aus den Buchstaben 'DE' und 9 Ziffern bestehen und damit in ihrer Form der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) entsprechen. Bei Gründungen von Unternehmen teilt das BZSt in Zukunft zusammen mit der Wirtschafts-Identifikationsnummer auch die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer mit.


