© simarik / istock
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Die Wirtschaftsidentifikations-Nummer kommt

Das Bundeszentralamt für Steuern vergibt künftig sogenannte Wirtschafts-Identifikationsnummern. Was es damit auf sich hat, erklären die Treukontax-Experten.

In Deutschland hat jede Person eine Identifikationsnummer, die das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) als eindeutiges Identifikationsmerkmal zuteilt. Frühestens ab Herbst 2024 wollen die Finanzbehörden zudem sogenannte Wirtschafts-Identifikationsnummern (W-IdNr.) vergeben. 

Wer bekommt die neue Nummer?
„Alle wirtschaftlich Tätigen werden die neue Wirtschaftsidentifikations-Nummer bekommen“, erklärt Josef Denk, Steuerberater bei Treukontax in Landshut. Wirtschaftlich Tätige sind:

  • natürliche Personen, die wirtschaftlich tätig sind
  • juristische Personen
  • Personenvereinigungen

So erhalten künftig etwa Einzelkaufleute und Freiberufler neben ihrer persönlichen IdNr. zusätzlich eine W-IdNr., damit der betriebliche Bereich klar und eindeutig von der privaten Sphäre getrennt wird. „Das Bundeszentralamt für Steuern wird die neue Wirtschaftsidentifikations-Nummer auf Anforderung der zuständigen Finanzbehörde erteilen“, erklärt Steuerberater Josef Denk. „Ein Antrag ist dafür also nicht erforderlich.“ 

Die W-IdNr. wird aus den Buchstaben 'DE' und 9 Ziffern bestehen und damit in ihrer Form der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) entsprechen. Bei Gründungen von Unternehmen teilt das BZSt in Zukunft zusammen mit der Wirtschafts-Identifikationsnummer auch die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer mit.
 

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